Soraya14
Hallo, Frau Bader, Ich stelle die Frage von unten erneut mit dem Inhalt des Arbeitsvertrages. 😉 Ich bin Erzieherin im öffentlichen Dienst und habe einen Arbeitsvertrag für 30 Stunden, 5- Tage- Woche. Nun verlangt der AG einen zusätzlichen Arbeitstag an einem Sonntag bei einem Kinderfest der Stadt. Die geleisteten Mehrstunden werden nicht vergütet, sondern sollen hier und da mal abgebummelt werden. Also kein freier Tag als "Ersatz". Es handelt sich bei dem Extra- Arbeitstag um den Beweis der Identifikation des Arbeitnehmers mit dem Unternehmen. So die mündliche Aussage der Kita- Leiterin und der Geschäftsführerin des Trägers. Träger ist die Stadt, es handelt sich um eine gGmbH. Ist das so zulässig? Zumal Sonn- und Feiertage ja eigentlich anders vergütet werden, als Werktage. An einem Sonntag hätte ich auch keine Betreuung für meine Tochter (ich bin alleinerziehend). Darf der AG dies verlangen? Im Arbeitsvertrag steht: "Beschäftigung mit einer derzeit geltenden durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag (TVöD) vom 1.10.2005 und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände jeweils geltenden Fassung. Außerdem finden die für den Arbeitgeber jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge Anwendung. Es ist keine Nebenrede vereinbart. Änderungen und Ergänzungen des Arbeitsvertrages einschließlich von Nebenabreden sowie Vereinbarungen weiterer Nebenabredungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden." Ich lebe in Mecklenburg Vorpommern, falls das hierfür von Belag sein sollte. Vielen Dank schonmal für die Antwort! Liebe Grüße!
Hallo, ich halte das für zulässig. Es gibt keinen Anspruch auf Zuschläge. Liebe Grüße NB
chrissicat
§ 6 Abs. 5 TVöD: "Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie - bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung - zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet."
Soraya14
Ja, aber müsste das dann nicht entsprechend vergütet werden (Sonn- und Feiertagszuschlag)?
Succero
Aus welchem Grund zweifelst du denn einen Zuschlag zu bekommen?
Soraya14
Ich soll an einem Sonntag zusätzlich zu meinen 5 Arbeitstagen a 6h nochmal 6 Stunden arbeiten gehen. Und die Stunden, die an diesem Sonntag arbeite, werden nicht vergütet sondern ich soll sie später so nebenbei irgendwann mal abbummeln. Also hier und dort mal eine halbe Stunde eher Feierabend machen. Dafür, dass der Sonntag für mich quasi der 6. Arbeitstag der Woche ist, kommt mir das ein bisschen ungerecht vor. Und ich meine, wer Sonntags arbeitet hat einen Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschlag, oder nicht? Leiterin und Träger haben dies vehement verneint.
Succero
Hatte zuerst nicht richtig gelesen...🫣 laut TVÖD Paragraf 8 bekommst du für Sonntagsarbeit einen Zuschlag.
bellis123
Meine Güte, ich mache sowas sogar ehrenamtlich und bin da bei Weitem keine Ausnahme. Im Normalfall sind das doch tolle Familienfeste. Wenn du wirklich keine Betreuung für dein Kind hast (was an einem Sonntag eher nach nicht wollen als nicht können klingt), fragst du einfach ob du sie mitbringen kannst, da du ansonsten leider absagen musst.
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