Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

neuer Job während Elternzeit und Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: neuer Job während Elternzeit und Elterngeld

ScaryK

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Hallo Frau Bäder, ich bekomme bis zum 28.11. Elterngeld. Bis zum 28.11.2020 wäre ich in Elternzeit. Hatte aber angegeben, dass ich ab dem 29.11.2019 für 30 Stunden arbeiten möchte. Jetzt habe ich mich dafür entschieden mir einen neuen Job zu suchen. Kann ich einfach zum 01.12. kündigen? Und könnte ich bei der neuen Stelle auch schon zum 01.10. anfangen? Wenn ja brauche ich vom jetzigen AG trotzdem eine Genehmigung oder brauche ich diese aufgrund der Kündigung nicht mehr? Der Elterngeldstelle muss ich auch darüber informieren wenn ich schon zum 01.10. wieder arbeite, richtig? Danke und viele Grüße Karina P.S. sorry für die vielen Fragen. Ich bin woanders leider nicht fündig geworden.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können entweder den Vertrag kündigen. Das geht mit der normalen gesetzlichen oder vertraglichen Frist, zum Ende der Elternzeit mit einer Sonderkündigungsfrist von drei Monaten. Wenn Sie jedoch nur Teilzeit arbeiten wollen, ist es sinnvoller, während der Elternzeit in Teilzeit bei dem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Klar kannst du vorher mit deiner vertraglichen Kündigungsfrist kündigen. Bist dann ab da nicht mehr in Elternzeit. Solltest du schon ab 1.10. arbeiten wird dein Einkommen angerechnet. Suche doch erst mal einen neuen job und arbeite mit Zustimmung des AG dort bis zu 30 h die Woche innerhalb derEZ und dann kündigen.


mellomania

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hi..ich würde das so nicht machen. die EZ endet wenn du kündigst. das heißt auch deine versicherung. wenn der neue job nix is oder dir nicht gefällt, hast du gar nix. ich würde, und habe es so gemacht, beim anderen AG im rahmen der EZ arbeiten, das kannst du ja mit genehmigung deines eigentlichen AG und wenn dir der job gefällt und die probezeit rum is, DANN erst kündigen. bis zu 30 h ist das ja möglich. dann bist du auf der sicheren seite, falls was is...


ScaryK

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ich habe bei meinem jetzigen AG aber schon angegeben, dass ich ab Dezember für 30 Stunden arbeiten möchte... also wenn ich zum 01.10. was neues habe muss ich ja ab dem 01.12. bei meinem jetzigen AG arbeiten.. ich habe eine 3 monatige Kündigungsfrist


Mitglied inaktiv

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Du kannst doch zum 30.11. mit deiner Kündigungsfrist kündigen..


mellomania

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Deines AG darfst du aber nicht woanders arbeiten.


Mitglied inaktiv

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Wenn du partout nicht mehr beim alten AG arbeiten willst, musst du wohl oder übel fristgerecht lt. deinem Arbeitsvertrag kündigen. Bedenke ab diesem Zeitpunkt endet deine Elternzeit und damit die Versicherung.


mellomania

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muss sie kündigen da sie das ganze ohne vorherige!!! genehmigung gar nicht abschließen darf. der eigentliche AG könnte aber vertragsbruch geltend machen, wenn sie sich schon schriftlich!! zur rückkehr bereiterklärt hat. das ist ein wirrwar, was so eigentlich gar nicht geht. zweigleisig gefahren. ob das mal gutgeht...


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