2malmutti
Hallo! Ich bin zur Zeit in Beschäftigungsverbot wegen Stillzeit bis Ende des Jahres, weil ich als Gynäkologin arbeite und laut Mutterschutzgesetz darf ich nicht tätig werden wegen Infektionsrisiko und Nachtarbeit. Ich habe mich in letzten Jahr als energetischen Therapeut ausgebildet und würde ich gerne den AG zustimmen lassen wegen einer Kleingewerbe Anmeldung. Darf ich während des Beschäftigungsverbotes anderen Arbeit überhaupt leisten? Darf der AG die Nebentätigkeit nicht zustimmen wegen U2 Verfahren von der Krankenkasse? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, ich sehe das Problem, dass er Sie jeder Zeit zurückholen u umsetzen kann. Außerdem kann die Stillerei ja auch plötzlich enden und Sie müssen wieder arbeiten.Wenn das alles zu berücksichtigen ist, können Sie ihn fragen. Es stellt sich dann die spannende FRage, ob er die Stunden/ den Lohn kürzen darf. Denn Sie können ja nicht für 40 Std in einem BV bezahlt werden und dann noch zB 30 weitere Stunden freiberuflich arbeiten. Liebe Grüße NB
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