Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Namensänderung von meinem Kind nach Trennung vom Vater

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Namensänderung von meinem Kind nach Trennung vom Vater

Coco4381

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Hallo Frau Bader! Ich bin alleinerziehende Mutter. Seit September 2013 sind der Kindsvater und ich getrennt. Meine Tochter war da grade erst 1 Jahr alt. Seitdem habe ich von ihm nichts mehr gehört,oder gesehen. Er kümmer sich leider überhaupt nicht um die Kleine,obwohl er alle Türen offen hatte.Ich habe das alleinige Sorgerecht und überlege schon seit längerem,das es Sinnvoll wäre,das meine Tochte meinen Namen hat! Auch für Behördengänge und der gleichen wäre es Vorteilhaft,wenn meine Tochter meinen Namen tragen würde. Was muss ich dafür tun und was kommt da auf mich zu? Was ist,wenn der Kindvater nicht einwilligt,oder wird er nicht gefragt? Und wieviel kostet mich das? Über eine Antwort würde ih mich sehr freuen... Danke im Vorraus. Gruß Coco


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben sich nach der Geburt dafür entschieden, dass das Kind den Namen vom Vater trägt. Dies ist jetzt nur ganz schwer rückgängig zu machen. Da müsste schon ein wesentlicher Grund vorliegen, wie zum Beispiel das der Name dem Kind Probleme machen könnte. Alleine das der Vater sich nicht um das Kind kümmert, reicht hierfür nicht aus. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Selbst wenn er einwilligt ist das schwer. Unterschiedliche Namen sind heutzutage "normal" und sind kein Problem. Willigt er nicht ein wird es nix. Sollte er sich nun jahrelang nicht kümmern könntest Du versuchen seine Einwilligung richterlich ersetzen zu lassen. September letzen Jahres ist zu kurz.


Colien07022004

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... Das es schwer wird, den Namen zu ändern, selbst wenn er einstimmt, kann ich widerlegen. Wir selbst haben den Nachnamen unserer Tochter nach der Heirat (nicht leiblicher Vater, Erzeuger hat zugestimmt) ohne Probleme, ohne bürogratische Hürden und ganz einfach ändern lassen. Wie haben 28€ Bearbeitungsgebühr und 10€ für die neue Geburtsurkunde bezahlt. Es dauerte insgesamt 5 Wochen... Wenn die Zustimmung vorliegt, ist es gar nicht schwer... LG


CKEL0410

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Deinen oder den vom Vater?


Coco4381

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Wir waren nicht verheiratet...


CKEL0410

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Ja das frag ich ja hatte das kind deinen Nachnamen oder den des vatersz. Mit verheiratet hat das nichts zutun.


CKEL0410

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Ich meinte vor der heirat mit dem nichtvater!


Coco4381

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Ich bin nicht verheiratet und war es auch nie!! Sie hat seit der Geburt den Namen ihres Vaters!!!


Julisa

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Wenn deine Tochter von Geburt an den Namen des Vaters trägt, dann kannst du ihn gar nicht ändern. Es sei denn du heiratest und lässt das Kind in den Familiennamen einbenennen wobei dafür auch die Zustimmung des Vaters notwendig wäre da die Kleine ´ja seinen Namen trägt.


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