TanjaM1980
Hallo, bei der Geburt hat mein Kind den Nachnamen des Vaters bekommen. Da wir und getrennt haben und aus verschiedenen privaten Gründen möchte ich das mein Kind meinen Nachnamen bekommt. Meine Frage ist: Bracht man in jedem fall die Einverständnis des Vater´s oder ist das wenn man das alleinige Sorgerecht hat wieder was anderes?? LG
Hallo, das geht nahezu gar nicht. Bei einer neuen Eheschließung mit Zustimmung des KV Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Auch mit Zustimmung wird das nix, sofern der Name nicht das Kindeswohl massiv gefährdet. Ohne Zustimmung ganz und gar nicht. Vaterschaft bleibt ja bestehen, egal ob ihr zusammen seid oder nicht.
alexrasselbande
Meine Tochter hat auch den Namen ihres Vaters bekommen und das Standesamt hat mich explizit darauf hingewiesen, dass es kein zurück gibt. Ich musste das sogar unterschreiben.... Dennoch hat die Tochter meines Lebensgefährten aus 1 . Beziehung (trug jedoch den Namen der Mutter) den Nachnamen des neuen (Ehe-) Mannes bekommen ohne das der Vater gefragt wurde bzw seine Zustimmung geben musste. ...
Sternenschnuppe
Wenn Name der Mutter und alleiniges Sorgerecht. Oder mit Zustimmung des Vaters bei seinem Namen oder gemeinsamen Sorgerecht insgesamt.
TanjaM1980
Das ist ja mal blöd jetzt hat mein kind den Nachname des Vaters der sich nicht kümmert und ich kann den nicht ändern. Kann das kind ihn selber ändern ?
Sternenschnuppe
Ja. Wenn es heiratet. Du hast das doch aber unterschrieben ? Da steht doch drauf dass man das nicht ändern kann ?
TanjaM1980
Also aufgeklärt wurde ich nicht, es ging nur um die anerkennung der Vaterschaft und dafür habe ich auch unterschrieben. Das sind auch mit der Geburtsurkunde das einzige was ich an unterlagen bekommen habe.
Sternenschnuppe
Du wirst irgendwo angegeben haben wie das Kind heißen soll. Oder dies bestätigt haben.
MamaTin
Du musst auf jeden Fall darauf hingewiesen worden sein. (Dazu ist der Bearbeiter beim Standesamt verpflichtet) Denn das Kind hat bei unverheirateten Eltern zunächst immer erstmal den Namen der Mutter. Wir mussten beim Standesamt mindestens 2 extra Zettel unterschreiben damit die Kleine den Namen des Vaters bekommen kann. Die Vaterschaftsanerkennung wird auch nicht beim Standesamt gemacht. Wobei das bei uns direkt nebeneinander ist (Jugendamt/Standesamt) und somit unkompliziert am selben Tag geregelt werden kann. Man sollte sich halt vorher genau überlegen, was man tut.
ostseefan
Hallo, mein Lebensgefährte hat vor 2 Jahren einen Brief vom Anwalt seiner Exfreundin bekommen, dass er seine Zustimmung geben soll, dass die gemeinsame Tochter den Nachnamen ihres Exmannes bekommt. Begründet wurde dies damit, dass es für die Tochter besser wäre, da die Schwester und die Kindsmutter auch diesen Namen tragen. Der Anwalt drohte in seinem Schreiben, dass für den Fall der Nichtzustimmung die ganze Sache dem Gericht übergeben wird und er die Gerichtskosten zu tragen hätte. Mein Lebensgefährte hat seine Zustimmung NICHT gegeben und die Tochter bekam trotzdem den Nachnamen des Exmannes. Das Gericht hat es so entschieden, da die Tochter angeblich den Wunsch geäußert hat. Sie war damals 5 Jahre und wurde von der Kindsmutter "bearbeitet", bis sie den Satz: "Ich möchte auch so heißen wie Mama" auswendig konnte.
Diana S Punkt
Also: eine Namensänderung ist NICHT unmöglich!!! Das ist absoluter Quatsch!!! Fakt ist, dass es lediglich nicht einfach ist! Ich hab das Spiel durch, daher kenne ich das. Willst du den Namen des Kindes ändern lassen, brauchst du die Zustimmung vom Vater, solange es nicht im öffentlichen Interesse steht, wie beim Beispiel "Axel Schweis". Hast du neu geheiratet und möchtest, dass dein Kind den Namen ebenfalls bekommt, brauchst du ebenfalls die Zustimmung des Vaters. Gibt er die nicht, kannst du die Zustimmung durch ein Gericht ersetzen lassen, basierend auf der Begründung der Familienzusammenführung. Du kannst auch einfach mal beim Standesamt anrufen und dich dazu beraten lassen - hab ich auch gemacht.
Maiglöckchen
Hi, es ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich. Meine Cousine hat den Namen ihres Sohnes ändern lassen. Die Begründung war, dass er darunter leidet, anders zu heißen als die komplette Familie und auch durch den wirklich blöden Namen zum Gespött wurde. Hätte man sich allerdings auch von Anfang an ersparen können... LG
Sternenschnuppe
Die Richtlinien sind verschärft worden. Bei denen wo es klappte ist die Frage wann das gewesen ist.
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