Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachtrag/Umgang/Darf der Kindsvater den Umgang mit den Grosseltern verbieten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachtrag/Umgang/Darf der Kindsvater den Umgang mit den Grosseltern verbieten

zorce

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Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte ergänzend zu meiner Frage vom 06.01.2022 Sie fragen, ob der Kindsvater verlangen kann, dass unser Sohn, 5 Jahre alt, keinen Kontakt mit meinen Eltern, bzw. Grosseltern hat. Der Kindsvater kann es nicht ertragen, dass der Kleine hier in Deutschland aufwaechst und er einen sehr inneren Kontakt mit meinem Vater bzw.mit seinem Opa hat. Der Kindsvater wohnt im Ausland und versucht, alles Mögliche, um den Kontakt zu verbieten, bzw. das verlangt er von mir, obwohl es keinen Grund dafür gibt, nur in seiner kranken Phantasie. Viele Grüße Z


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, jetzt lassen Sie sich doch nicht von seinem Drohgebärden aus der Fassung bringen. Nein, er kann das alles nicht verbieten, der Umgang findet in Deutschland statt und er soll mal zwei Gänge runter fahren. Liebe Grüße NB


Itzy

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Nein kann er nicht. In der Zeit in der das Kind bei dir ist, kann es zu jedem Kontakt haben/betreut werden, wenn du es möchtest. Lass ihn reden....


Pamo

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Selbst wenn er sorgeberechtigt wäre: Nein. Ist er nicht sorgeberechtigt, dann musst du ihn nicht mal anhören. Bitte lass dich rechtlich beraten, denn es scheint dir nicht in den Kopf zu gehen, dass du dir das ganze Geschrei und die Forderungen gar nicht anhören musst.


Btby

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Verstehe gar nicht warum du dir das ganze Geblubber überhaupt anhörst Er ist doch nicht mal hier in Deutschland


TRB

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Hallo , Ich versteh auch nicht wieso du dich da so Stress ich würden ihn überall blockieren und Punkt . Wenn er Kontakt möchte soll er das über das Jugendamt machen . Und wenn ihr das geteiltes Sorgerecht habt kannst du mal beim Jugendamt nach fragen wie es ist mit dem Sorgerecht . Mein Bruder seine Ex Frau ist auch ins Ausland gegangen und mein Bruder würde vorübergehende Sorgerecht ausgesprochen bis die Mutter wieder in Deutschland ist . Lg


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