Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit wieder schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nach Elternzeit wieder schwanger

Katia1310

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Liebe Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir hier weiterhelfen und wäre um einen Rat/eine Antwort sehr dankbar. Letzte Woche (20.01.2018) endete nach einem Jahr meine Elternzeit und ab dem 01.02. werde ich wieder als Vollzeit in meinen Beruf zurück kehren. Nun bin ich wieder in der 11. Woche schwanger - mein Arbeitgeber weiß es noch nicht und ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich ihm das mitteilen soll. Ich arbeite im Außendienst und sie rechnen voll mit mir. Was sind hier meine Rechte? Ab wann bin ich verpflichtet es meinem AG zu sagen und, habe ich etwas bezüglich meiner Arbeitsstelle zu befürchten (fristlose Kündigung, etc...)? Wie wird hier das EG berechnet? Bis August - wie der Geburtstermin ist - werde ich Lohn erhalten. Da würden aber noch einige Monate bis zu den vollen 12 fehlen. Wie wird das hier gehandhabt? Herzlichen Dank für Ihre Zeit. Viele Grüße, Katia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, warum sollte der AG kündigen? Kann er auch gar nicht, Sie haben ja besonderen Kündigungsschutz. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Ryberia_16

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Gekündigt werden kannst du während der Schwangerschaft aufgrund der Schwangerschaft nicht, schon gar nicht fristlos. Eine Verpflichtung es deinem Arbeitgeber mitzuteilen gibt es nicht, aber früher oder später wird er es wohl selbst bemerken, wenn du nichts sagst. Was solltest du zu befürchten haben? Gab es in deiner ersten Schwangerschaft irgendwelche Einschränkungen? Bei der Berechnung des Elterngeldes werden die letzten 12 Monate vor der Geburt genutzt, Monate mit EG und Mutterschaftszuschuss werden dabei bis zum 14 LM. des ersten Kindes ausgeklammert und die Vormonate bis maximal 24 Monate vor der zweiten Geburt genutzt. Liebe Grüße Ryberia


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