Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz- und Elterngeld bei Jobwechsel

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschutz- und Elterngeld bei Jobwechsel

Iry

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell noch Werkstudentin (30%- Stelle) und werde voraussichtlich mein Studium im Juli abschließen. Ich bin im 3-ten Monat schwanger und habe gestern mündliche Zusage für einen neuen Job ab 1.8 in Vollzeit bekommen (befristet auf 2 Jahre). Ich weiß es nicht ob ich den neuen Job annehmen soll, da ich dort nur knappe 2 Monte arbeite und dann beginnt mein Mutterschutz und Erziehungszeit... Meine Frage: habe ich überhaupt das Recht auf das Mutterschutz- und Elterngeld, wenn ich nur so kurz bei meinem neuen Arbeitsgeber tätig bin? Oder ist es schlauer bei dem alten AG vorerst zu bleiben (finanziell gesehen) und dort alles beantragen? Danke im Voraus!


kattja

Beitrag melden

das ist einfach du , gehst oder bleibst bei dem AG wo du bis zum mutterschutz das meiste verdienst. denn das letze gehalt ist grundlage für mutterschutzzeit und die letzen 12 monate sind grundlage für elterngeldberechnung....moralisch gesehn ist es naturlich blöd da anzufangen und gleich ss zu sein aber du musst es ja nicht zur einstellung sagen ...willkommen im kapitalismus...auf dich nimmt doch auch keiner rücksicht wenns ums geld geht die sagen doch auch nicht frau xy sie haben extra beim neuen AG nicht angefanhgen das war sehr nett von ihnen dafür kriegen sie jetzt mehr elterngeld


desireekk

Beitrag melden

... zwingt Dich keiner 6 Wochen vor ET in den MuSchu zu gehen. Wenn Du guten Willen zeigen willst arbeitest Du einfach weiter für weitere 4 Wochen oder ganz bis zur Geburt und kommst eben nach den mandatorischen 8 Wochen wieder. Der Papa kann ja auch EZ nehmen und aufs Kindelein aufpassen damit Du beruflich Fuß fassen kannst. Gruss D


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich habe zur Zeit einen unbefristeten Arbeitsvertag und bin in der 21.Woche schwanger. Mir wurde ein attraktiver Job ab dem 01.03.05 angeboten, der auf zwei Jahre befristet ist. Ab Mitte April bin ich im Mutterschutz. Würde ich die neue Stelle antreten bleibt dann der Mutterschutz und das Recht auf Erziehungsurlaub erhalten ? Theoretisch habe ich v ...

Guten Tag Frau Bader, wir erwarten nochmals Nachwuchs - der geplante Entbindungstermin ist der 6. Mai 2025. Nach dem "Lehrgeld" beim ersten Kind haben wir im Oktober 2024 die Steuerklassen gewechselt, damit das Elterngeld auf Basis eines höheren Nettogehalts berechnet wird. Die relevanten 7 Monate Einkommen (Oktober 2024 bis April 2025) würden ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich in Elternzeit und bin erneut schwanger. Ich habe meinem AG dies schriftlich mitgeteilt und habe meine Elternzeit mit dem Datum des erneuten Mutterschutzbeginns (6 Wochen vor Geburt) beendet, um von den Mutterschutzrichtlinien gebrauch zu machen.  Ich bat in dem Brief um schriftliche Bestätigung der Zukenntn ...

Meine Frau arbeitet als Integrationshilfe an einer Schule. Sie ist befristet angestellt da der Betrieb die Stelle an die Förderung der I-Hilfe seitens des Jugendamts gebunden hat. Nun hat Sie frühzeitig ihrem Arbeitgeber bescheid gegeben dass sie schwanger ist. Darauf hin hat dieser direkt in die wege geleitet, dass der Vertrag wenige Wochen vor d ...

Hallo, Ich habe am 22.01.25 meine Ausbildung beendet und bin im selben Unternehmen in ein Beschäftigungsverhältnis mit neuem Gehalt gewechselt. Seit dem 27.01.25 bin ich nun im Mutterschutz.  Ich bin von dem Paragraphen 21 Mutterschutzgesetz Absatz 4 etwas verwirrt...  Wird mein neues Gehalt nun berücksichtigt oder nicht? Es handelt si ...

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...