Steffi.21
Guten Tag, Ich hab momentan mit der Lohnabrechnung meines Betriebs eine Auseinandersetzung. Im Internet finde ich leider den Gesetzesauszug jedoch nicht. Ich befinde mich seit 24.01. Im Mutterschutz und habe am 25.01. ausgelernt. Ab dem 26.01. besteht ein neuer Arbeitsvertrag in diesem Betrieb. Nun ist die Abrechnung der Meinung das auf der Berechnungsgrundlage der letzten 3 Monate das Mutterschaftsgeld berechnet werden müsste. Ich jedoch bin der Meinung das es nur für die 2 Tag die Berechnungsgrundlage auf Basis des Azubigehalts sein dürfte. Sonst hätte ich mir diesen Arbeitsvertrag doch sparen können. Ich hoffe sie können mir helfen und haben vielleicht die gesetzliche Grundlage für mich parat. Vielen lieben Dank.
Hallo, es gelten die Lohnabrechnung ab 1. Tag des neuen Vertrag ab eben dem Datum. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
die 3 monatsregel gilt nur für die, die schwankendes einkommen haben. für dich gilt ab tag 3 der neue vertrag. wenn man in ez ist und diese auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beendet zählt auch der vertrag von vor der ez wieder. auch wenn man tz gearbeitet hätte.
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