Amber25
Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell mit Kind 2 Schwanger, befinde mich noch in Elternzeit für Kind 1. Habe mit meinem Arbeitgeber abgeklärt, dass ich die laufende Elternzeit Frühzeit beenden werde- zu Beginn des Mutterschutzes für Kind 2. Bis dahin soweit so gut. Jetzt kam von der Krankenkasse der Antrag auf Mutterschaftsgeld und mit diesem komme ich nicht so ganz zurecht. In dem Abschnitt geht es darum ob ich vor der Entbindung gearbeitet habe- ich persönlich würde nein ankreuzen, bin mir nur nicht so sicher ob das richtig ist wegen der laufenden Elternzeit. Und dann würde ich ankreuzen dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht. Wäre das so richtig? Muss ich dann trotzdem 3 Gehaltsabrechnechnungen beifügen? Und wenn ja, die letzen 3 vor Beginn des 1. Mutterschutzes oder? Andere hab ich ja nicht. Es ist etwas unklar formuliert finde ich. (KKH) Noch etwas, ich hatte bis 31.12.21 eine Putzstelle auf Minijob Basis in einer anderen Firma gehabt, dies hat zum 31.12. geendet weil es nicht mehr machbar für mich war, das tut dem ganzen aber nichts zur Sache oder? Ich bedanke mich schon im Voraus für die Rückmeldung. Liebe Grüße
Hallo, Sie bkommen doch einfach den Zuschuss, um auf den Lohn aus dem alten Vertrag zu kommen. Da tun Sie die letzten 3 Abrechnunge aus VZ dazu und machen die genannten Kreuze. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich habe eine Frage und Schwangerschaft und Arbeit (Geld). Würde mich auf eine Antwort sehr freuen. Ich bin zur Zeit in Elternzeit die bis diesem Jahr Oktober dauern wird. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag (Minijob), Und bekomme zur Zeit dort kein Gehalt. Ich habe heute erfahren, dass ich wieder schwanger bin. Wie ist e ...
Hallo, ich habe noch bis 30.12.22 Elternzeit (2Jahre eingereicht) und eigentlich steht demnächst ein Gespräch mit meiner Chefin an, wie ich ab Januar dann wieder arbeite. Aber nun bin ich (gerade erfahren) mit Kind 2 schwanger und denke, dass ich dann (voraussichtlich. Geburtstermin 11.3.23 ) ja vermutlich nicht wieder für die paar Wochen zwischen ...
Hallo, ich hoffe Sie können mir weiter helfen. Unser 1. Kind kam Ende April 2021 zur Welt. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Seit dem 1. Geburtstag arbeite ich wieder Teilzeit (Angestellte öffentlicher Dienst) Es wurde ein Teilzeitvertrag für die Dauer der Elternzeit bis Ende April 2024 erstellt. Eine Klausel besagt der übliche ...
Hallo, ich habe eben den Bericht zu folgendenr Frage gelesen: "Kündigung Minijob während Elternzeit für erhöhten AG-Zuschuss Mutterschaftsgeld?" Ich würde sagen, dabei handelt es sich genau um das was ich wissen möchte. Wie fällt der Mutterschaftszuschlag vom AG fürs 2. Kind aus, wenn ich während der Elternzeit vom ersten Kind einen Minijob ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und arbeite in der Elternzeit in Teilzeit (20h pro Woche). Vor der Geburt und der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Ich habe die Elternzeit bis zum 2. Geburtstag meines Sohnes beantragt, die Teilzeitbeschäftigung allerdings auf unbestimmte Zeit. Nun bin ich wieder schwanger u ...
Hallo, momentan befinde ich mich noch in der Elternzeit meines ersten Kindes. Da ich wieder schwanger bin, habe ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber um einen Monat verlängert, sodass diese einen Tag vor dem neuen Mutterschutz endet. Ich habe in der Elternzeit auf Minijobbasis bei einer Tochterfirma meiner alten Firma gearbeitet und monatl ...
Hallo Frau Bader , Ich hoffe so ist meine Frage allgemeiner. Bin ich verpflichtet einen Teilzeit Nebenjob zu kündigen wenn ich in meiner Elternzeit erneut schwanger bin und bei meinem Hauptarbeitgeber die Elternzeit verkürze um bei diesem die Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn zu bekommen? Mfg
Guten Morgen Frau Bader, ich befinde mich gerade in meiner ersten Beschäftigung in Elternzeit und übe bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit aus, die über die Mutterschutzzeit hinaus geht. Kann ich zu Beginn meiner Mutterschutzzeit die Elternzeit bei meinem ersten Arbeitgeber beenden, um den Arbeitgeberanteil zum ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...
Guten Tag, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet. Steht mir nun für die Berechnung de ...
Die letzten 10 Beiträge
- Einkommensberechnung Kitabeiträge bei Unterhaltspflicht
- Kind krank Freund übernahm Pflege weil ich selber verhindert war
- Steuerfreibetrag
- Jugendamt
- Inflationsausgleichsprämie
- Wie verbindlich ist privat getroffene Umgangserklärung?
- Sorgerechtserklärung Co-Mutter
- Dringende und notwendige Beratung
- Umzug ins Ausland (Schweiz) bei individuellem Beschäftigungsverbot
- Elterngeld