Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld, frühzeitige beendigung laufender Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld, frühzeitige beendigung laufender Elternzeit

Amber25

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Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell mit Kind 2 Schwanger, befinde mich noch in Elternzeit für Kind 1. Habe mit meinem Arbeitgeber abgeklärt, dass ich die laufende Elternzeit Frühzeit beenden werde- zu Beginn des Mutterschutzes für Kind 2. Bis dahin soweit so gut. Jetzt kam von der Krankenkasse der Antrag auf Mutterschaftsgeld und mit diesem komme ich nicht so ganz zurecht. In dem Abschnitt geht es darum ob ich vor der Entbindung gearbeitet habe- ich persönlich würde nein ankreuzen, bin mir nur nicht so sicher ob das richtig ist wegen der laufenden Elternzeit. Und dann würde ich ankreuzen dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht. Wäre das so richtig? Muss ich dann trotzdem 3 Gehaltsabrechnechnungen beifügen? Und wenn ja, die letzen 3 vor Beginn des 1. Mutterschutzes oder? Andere hab ich ja nicht. Es ist etwas unklar formuliert finde ich. (KKH) Noch etwas, ich hatte bis 31.12.21 eine Putzstelle auf Minijob Basis in einer anderen Firma gehabt, dies hat zum 31.12. geendet weil es nicht mehr machbar für mich war, das tut dem ganzen aber nichts zur Sache oder? Ich bedanke mich schon im Voraus für die Rückmeldung. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bkommen doch einfach den Zuschuss, um auf den Lohn aus dem alten Vertrag zu kommen. Da tun Sie die letzten 3 Abrechnunge aus VZ dazu und machen die genannten Kreuze. Liebe Grüße NB


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