KlaraKlaus
Hallo, mich würde interessieren ob der neue Arbeitgeber den gleichen Arbeitgeberzuschuss während des Mutterschutzes zahlen muss wie der alt Arbeitgeber, wenn ein Wechsel während der Mutterschaftszeit geschieht. Ich habe einen befristeten Vertrag der während der Mutterschaftszeit ausläuft und hatte im Vorfeld mir schon eine neue Stelle gesucht mit neuen Arbeitsvertrag und anderem Gehalt, natürlich wusste der neue Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt nix von meiner Schwangerschaft, ich jedoch schon. Und ich habe den Vertrag unterschrieben in der Hoffnung das ich mein volles Gehalt weiter bekomme und nicht nur ALGI. Oder wird der neue Arbeitsvertrag dadurch ungültig bzw. kann der neue Arbeitgeber zurück treten? Danke für Antworten
Hallo, Nein, der Vertrag ist voll wirksam. Sie können ganz normal, wie vertraglich vereinbart, arbeiten und bekommen dann dem entsprechendes MG. Liebe Grüße NB
chrissicat
Der neue Arbeitsvertrag wird durch die Schwangerschaft nicht ungültig. Den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei deinem neuen Arbeitgeber bekommst du auf Grundlage deines dortigen Entgelts. Was du bei deinem alten Arbeitgeber verdient hast, spielt für den neuen Arbeitgeber keine Rolle.
Ähnliche Fragen
Hallo Fr. Bader, ich bin seit ca. 8 Jahren bei meinem AG mit einem Festgehalt angestellt. Ich war nun von Juli 2017 bis Mitte April 2020 (3 Jahre) in Elternzeit mit Kind Nr. 1. Aufgrund erneuter Schwangerschaft war ich anschließend wieder für 2,5 Monate beim Arbeitgeber angestellt (bzw. im Beschäftigungsverbot). Ich befinde mich nun seit 1 ...
Hallo Fr. Bader, ich bin seit ca. 8 Jahren bei meinem AG mit einem Festgehalt angestellt. Ich war nun von Juli 2017 bis Mitte April 2020 (3 Jahre) in Elternzeit mit Kind Nr. 1. Aufgrund erneuter Schwangerschaft war ich anschließend wieder für 2,5 Monate beim Arbeitgeber angestellt (bzw. im Beschäftigungsverbot). Ich befinde mich nun seit 1 ...
Sehr geehrte Frau RAin Bader, die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst in den drei Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist. Ich war bis Ende April 2020 in Elternzeit mit Kind Nr. 1. Arbeitete anschließend für 2,5 Monate (April 2 Tage, Mai, Juni, paar Tage Juli) und ging ab Mitte Juli in Mutt ...
Guten Tag liebe Frau Bader, mein Mutterschutz begann am 21.8., die Entbindung ist diese Woche. Hab gestern festgestellt, dass mein Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen von der Krankenkasse nicht überwiesen wurde. Zudem hat mir mein Arbeitgeber zu wenig Geld überwiesen. Die Krankenkasse habe ich angerufen und die klären es, gleichzeitig bestätigte ...
Hallo liebes Team, ich bin noch in elternzeit mit Kind 1 und bald in Mutterschutz mit kind 2. Die Elternzeit beende ich schriftlich beim Arbeitgeber vor Mutterschutz Beginn um volles Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1 zu bekommen (damals berechnet vom Vollzeit Vertrag). Nun ist Durch die Pandemie die Firma meines Arbeitgebers in Kurzarbeit gem ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich gerade in Elternzeit meines 2 Kindes und glaube, dass mein Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld falsch berechnet hat. Meine Mutterschutzfrist begann am 08.10.2022 davor war ich in Elternzeit, die eigentlich noch bis November angehalten hätte. Diese Elternzeit meines ersten Kindes habe ich aber vo ...
Hallo Frau Bader , Ich hoffe so ist meine Frage allgemeiner. Bin ich verpflichtet einen Teilzeit Nebenjob zu kündigen wenn ich in meiner Elternzeit erneut schwanger bin und bei meinem Hauptarbeitgeber die Elternzeit verkürze um bei diesem die Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn zu bekommen? Mfg
Guten Tag Frau Bader, ich habe von meiner Krankenkasse erfahren, dass mein Arbeitgeber meiner Krankenkasse nicht antworten (Gestern haben sie ihn zum dritten Mal angeschrieben) im Bezug auf mein Mutterschaftsgeld. Somit kann die Krankenkasse mir kein Mutterschaftsgeld zahlen. Zu meinem Arbeitgeber habe ich keinen Kontakt und ich möchte ihn auch ...
Hallo Frau Bader, es geht um die Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld. Ich bin seit Januar im Mutterschutz für Kind 2 und habe die Teilzeit im Elternzeit (25h/Woche) von Kind 1 am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet. Wie wird nun der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld berechnet? A) A ...
Guten Morgen Frau Bader, ich befinde mich gerade in meiner ersten Beschäftigung in Elternzeit und übe bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit aus, die über die Mutterschutzzeit hinaus geht. Kann ich zu Beginn meiner Mutterschutzzeit die Elternzeit bei meinem ersten Arbeitgeber beenden, um den Arbeitgeberanteil zum ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung nach elternzeit
- ALG I und Mutterschutzgeld
- Gehalt im Beschäaftigungsverbot
- Berechnung Mutterschaftslohn BV nach Lohnersatzleistung
- BV Minijob
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus
- Gerichtstermin im Mutterschutz als Polizeibeamtin
- Elternzeit