Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld bei Minijob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschaftsgeld bei Minijob

Dijanna

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Hallo Frau Bader, ich drehe mich bei diesem Thema komplett im Kreis. Ich habe einen Minijob. Bis gestern dachte ich, ich bekomme Mutterschaftsgeld genauso gezahlt wie bei einem Vollzeitjob. Nun höre ich, dass dem nicht so ist, aber keiner kann mir eine genau Auskunft dazu geben. Auf der Minijob Seite sind die Erklärungen leider auch sehr verwirrend da hier ständig 210,- EUR erwähnt werden. Meine Frage: Bekomme ich während dem Mutterschutz pauschal nur 210,- EUR Mutterschaftsgeld oder verhält es sich hier genauso wie bei einer Vollzeitstelle indem ich weiterhin den vollen Betrag erhalte? Danke für die Antwort. Liebe Grüße Dijanna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie noch den Hauptjob haben, bekommen Sie die Einmalzahlung nicht u auch sonst nichts aus dem Minijob. Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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Nein du bekommst kein Geld,die. 210 Euro sind eine einmalzahlung die du beantragen kannst!


Dijanna

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Hmmmmm aber ich habe auch noch einen Hauptjob/Vollzeitjob...dann habe ich wohl nicht mal Anspruch auf die 210,- EUR oder?


CKEL0410

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hallo was heißt haupt job? wenn du z.b. eine vollzeit oder teilzeitstelle hast in der du arbeitest,dann bekommst du ganz normal dein mutterschaftsgeld aus diesem job. beim elterngeld wird der 400 euro job mit angerechnet d.h. es kann das eg etwas erhöhen. also arbeitest du momentan oder bist du in elternzeit?


Dijanna

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Ich habe einen Vollzeitjob + Minijob und ja ich arbeite. Beim Vollzeitjob ist das Mutterschaftsgeld klar geregelt, beim Minijob ist das alles sehr verwirrend. Wie ich jetzt aber lese, bekomme ich für den Minijob kein Mutterschaftsgeld wenn ich einen Vollzeitjob habe und dafür schon Mutterschaftsgeld erhalte. Richtig?


CKEL0410

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Genau so ist es,aber beim Elterngeld müsst du den 400 Euro Job mit angeben das erhöht das Elterngeld.


SumSum076

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Hm, ich hab dazu folgendes gefunden: 3.8 Haupt- und Nebentätigkeit Besteht neben einer hauptberuflichen Tätigkeit noch eine Nebentätigkeit (z.B. geringfügige Beschäftigung) - Von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld (bis zu 13 €/kalendertäglich) bzw. bis zu 210 € vom Bundesversicherungsamt (privat bzw. familienversicherte Frauen) - Von beiden Arbeitgebern einen Zuschuss (Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und dem Netto-Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist). Der Zuschuss wird anteilig in dem Verhältnis bezahlt, in dem die Nettoverdienste zueinander stehen. Gefunden bei: http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/mutterschaftsgeld.html So kenn ich es auch, denn die werdende Mutter darf ja nicht schlechter gestellt werden! Gruß Sabine


Baby001

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Hallo, die Frage ist zwar schon länger her, jedoch wird diese mit Sicherheit noch oft gelesen. http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html Unter dem oberen Pfad kann jeder nachlesen, wie es um die Entgeldfortzahlung bei dem Minijob steht. Der Arbeitgeber muss einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen. Genauso wie bei der Hauptbeschäftigung. Warum hier einige anders antworten verstehe ich nicht. Einfaches Beispiel (30 Tage-Monat): Hauptbeschäftigung Vollzeit oder Teilzeit: 900 Euro Netto/ Monat Minijob: 400 Euro/ Monat Summe: 1300 Euro/ Monat Verhältnis Gehalt Hauptbeschäftigung zum Gesamtgehalt: 9/13 Verhältnis Gehalt Minijob zum Gesamtgehalt: 4/13 Man bekommt die 13 Euro am Tag von der Krankenkasse. Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld Hauptjob: 900€ - 9/13 * 13 Euro/Tag * 30 Tage = 900€ - 270€ = 630 Euro Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld Minijob: 900€ - 4/13 * 13 Euro/Tag * 30 Tage = 400€ - 120€ = 280 Euro Also bekommt man von: der Krankenkasse: 390€ vom Arbeitgeber des Hauptjobs: 630€ vom Arbeitgeber des Minijobs: 280€ in Summe sind dies auch 1300€/Monat Den Arbeitgeberzuschuss kann sich der Arbeitgeber (auch Minijob) von der zuständigen Behörde erstatten lassen. Beim Minijob ist es die Knappschaft. Dies sollte ein einfaches Beispiel zum besseren Verständnis sein. Dies haben wir auch so gemacht. Es war alles kein Problem. Wenn der Arbeitgeber des Minijobs ein Problem damit hat oder dies nicht glaubt kann er ja bei der Knappschaft anrufen. Wie gesagt haben wir es so gemacht. Ist nur ein kleiner Aufwand für die Arbeitgeber die hier keine Kosten haben. Die zahlen monatlich eine Umlage, damit die Kosten für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld erstattet werden können. Warum nutzt man das dann nicht auch? Schöne Grüße Baby001


marge84

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Ich weiß das diese Frage schon lange her ist, aber die letzte Antwort von Baby001 macht mir Hoffnung :-) Ich habe nun schon viel rumtelefoniert wegen dem Mutterschaftsgeld bei Teilzeit und Minijob und jeder sagt mir was anderes bzw. keiner kann mir wirklich helfen. Meinen Frage ist nur wo ich was einreiche? Meine KK sagt das es vom Hauptjob kein Problem ist. Da bekomm ich die 13 Euro pro Tag und den Rest vom Arbeitgeber. Allerdings sagt mir die Knappschaft bzw. die Minijobzentrale das ich von ihnen nix bekomme. Muss ich dieses Attest von meiner FA mit ET bei beiden Arbeitgebern einreichen? HILFE :-) LG


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