Kirsche9
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Mein zweites Kind müsste im September dieses Jahres kommen. (Da bin ich auch noch im Elternzeit) Ich habe gelesen, dass durch Beendigung der Elternzeit für mein erstes Kind und gleichzeitige Beantragung der Elternzeit für das zweite Kind (ab ein Tag vor der Mutterschutzzeit) ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld hätte. Die KK würde hierzu 13 € zahlen und den Rest der AG aufstocken. Ich würde in den kommenden Tagen bei einem Minijob (450€Basis) bei einem anderen AG (komplett anderer Branchenbereich) etwas aushelfen und etwas dazuverdienen wollen, das später bei der Elterngeldstelle die Monate nicht auf 0 € sondern wenigstens 450€ laufen. Meine Frage ist, trotz des Minijobs bekomme ich dann trotzdem von meinem ersten AG (da wo ich mich im Elternzeit befinde) mein Gehalt aufgestockt? Oder kann er sagen, dass der Minijob-AG es zahlen soll? (Sonst würde ich lieber dann beim Minijob absagen. Den der finanzielle Unterschied ist hoch.) Und wie läuft das ab, muss ich direkt ein Tag bevor ich in Mutterschutz komme den formlosen Brief beim AG abgeben? Oder geht es auch Monate davor? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, das kommt darauf an, ob der Minijob auf die EZ befristet ist - dann endet er u Sie bekommen daraus kein MG. Ansonsten ist die Frage, ob und in welchem Umfang der alte AG genehmigt hat (wahrscheinlich nur fpür die EZ) - dann müssen Sie den Minijob zum Ende der EZ kündigen, um den vollen Lohn vom AG 1 zu erhalten Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Danke für Ihre Antwort weiter unten. Ja ich habe vor meinem ersten EU bis zum Mutterschutz voll gearbeitet. Das mache ich nun nicht mehr, sondern arbeite nur Stundenweise auf €400 Basis. Also zahlt mein AG nur den gesetzlichen Pflichtteil und ich bekomme von der KK nichts? Habe ich das richtig verstanden? Das wäre dann ...
Ich befinde mich derzeit im Erziehungsurlaub mit meinem ersten Kind. Nun bin ich erneut schwanger geworden. Habe ich im Erziehungsurlaub Anspruch auf erneutes Mutterschaftsgeld oder muß ich wieder arbeitstätig gemeldet sein ? Wenn ich direkt vom Erziehungsurlaub in den Mutterschutz gehe, welches Gehalt wird dann zur Berrechnung genutzt ? Das Gehalt ...
Mal angenommen beide Elternteile sind vollzeitbeschäftigt, haben aber jeweils beide nur ein Nettoeinkommen von je ca. 800€. Der Mann hat eine Eigentumswohnung (40qm) die er als Altersvorsorge vor 20 Jahren gekauft hat, jedoch gehen die Mieteinnahmen voll zur Abzahlung von Krediten drauf. Besteht dennoch Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder Kinderz ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich hier an Sie, weil ich leider von keiner anderen Stelle eine verbindliche Antwort erhalte, da mein Fall doch recht speziell gelagert ist. Aber erst einmal von vorne: Am 13.09.07 ist mein erstes Kind geboren. Zu dieser Zeit war ich gesetzlich krankenversichert. Das Mutterschaftsgeld für diese Geburt wu ...
Hallo Frau Bader, ich weiß, dass diese Frage schon 100mal gestellt wurde, aber irgendwie habe ich für meinen Fall keine passende Antwort gefunden! Mein Fall: Für meinen Sohn (geb. 30.01.13) habe ich EZ bis zum 29.01.16 beantragt und genehmigt bekommen! Nun bin ich sehr schnell wieder schwanger geworden und erwarte voraussichtlich am 17.08.14 ...
Guten Tag Frau Bader, vielleicht können Sie mir helfen: ich habe 3 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber. Ich bin während dieser Zeit nun (1 Kind geb Juli 2018, zweites Kind ET Feb 2021) erneut schwanger und frage mich ob ich erneuten Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe? Meinen Arbeitgeber habe ich eine Bescheinigung über die Schwangerschaf ...
Guten Tag, ich werde zum 1.10.21 einen neuen Job beginnen. Mein Mutterschutz beginnt am 16.12.2021. Ich werde also keine vollen drei Monate beim neuen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein, was ja wohl für die Berechnung des Mutterschaftsgeld nötig ist? Mein jetziger Job endet am 31.8., den September bin ich arbeitslos. Zählt dieser Arbeitslos-Mona ...
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Sie schrieben mir, dass der alte Vertrag nach Ende der EZ wieder auflebt und die dortigen Einkünfte Grundlage für das neue EG sind. Ich war 3 Jahre in Elternzeit, diese endete 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes für mein zweites Kind. Von den 12 relevanten Ka ...
Guten Tag, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet. Steht mir nun für die Berechnung de ...
Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Erbfolge aber kein RUB, gerne an all
- Hauptjob und N Beschäftigungsverbot
- Mein Frauenarzt verweigert Zwischentermin
- Wie finde ich einen Anwalt? (Schule)
- Beschäftigungsverbot nach mehrfachen Fehlgeburten
- Kaltheizung
- Elternzeit Vater
- Wer ist der "umgangsberechtigte" Elternteil
- Berechnung Elterngeld Vollzeit - und Nebenjob bei Beschäftigungsverbot
- Gehalt im Beschäftigungsverbot