sonne 123
Hallo Frau Bader, Ich habe ein P- Konto, es läuft Eine Pfändung! Ich habe am 24.10. mein Mutterschaftsgeld (für 6 Wochen vor der Geburt) überwiesen bekommen, so dass ich jetzt mehrere hundert Euro über meinem Freibetrag bin. Beim online banking sehe ich das Geld im Saldo, aber der verfügbare Betrag ist ein anderer! Wie verhält es sich mit dem Geld jetzt? Mutterschaftsgeld ist doch eine Sozialleistung und somit nicht pfändbar, oder? Wird dieser Betrag dann im Folgemonat, also am 01.11. nicht wieder mir zur Verfügung gestellt? Ich danke Ihnen für die Antwort. Liebe Grüße Sonne
Hallo, man muss unterscheiden. Der Teil der KK ist nicht pfändbar, § 54 SGB I. Der Zuschuss nach § 14 MSchG unterliegt dem Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO. Sofern in diesem Monat die Pfändungsfreigrenze nicht überschritten war, ist das Mutterschaftsgeld von der Pfändung nicht erfasst. Sie brauchen also eine Bescheinigung für die Bank. Liebe Grüße NB
ALF0709
Du musst dir ne Bescheinigung (KK?) holen, dass es sich dabei um Mutterschaftsgeld handelt und diese Bescheinigung bei deiner Bank einreichen. Dann wird das Geld freigegeben. Ansonsten geht es an den Gläubiger (alles was den Freibetrag überschreitet).
Schneeweißchen88
Es funktioniert ! :) Habe selbst ein P-Konto und nach dem Eingang des Mutterschaftsgeldes von der Krankenkasse auf meinem Konto einfach einen Brief an meine Bank geschrieben, dass ich nach Paragraph so und so die Freigabe des Mutterschaftsgeldes beantrage, da es sich um eine nicht pfändbare Sozialleistung handelt, und den Bewilligungsbescheid über das Mutterschaftsgeld meiner Krankenkasse als Nachweis hinzugefügt. Schon am nächsten Tag wurde es zusätzlich zu meinem normalen Pfändungsfreibetrag noch freigegeben. Allerdings wie Frau Bader gesagt hat, nur der Teil von der Krankenkasse ist nicht pfändbare. LG
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