Judieser
Guten Tag Frau Bäder, Seit September 23 gibt es einen neuen Beschluss der z. A. auch den Ferienumgang des KV regelt und zwar jeweils eine Woche in den Herbst, Frühjahr und Sommerferien. Kurz bevor der Beschluss kam, habe ich eine Mutter-Kind-Kur bewilligt bekommen, die in die Frühjarsferien fällt. Der Kindesvater besteht jedoch auf seine Woche Umgang in den Frühjarsferien im März 2024 obwohl ich ihm eine alternative Woche in den Pfingstferien Mai 2024 vorgeschlagen habe. Von der Reihenfolge war kam die Kurzusage zuerst, dann der Beschluss. Die Klinik ist bis Ende August 2023 ausgebucht. Danach endet auch schon der Bewilligungszeitraum von 12 Monaten für die Kur. Was hat nun in diesem Fall Vorgang? Die Beschwerdefrist ist schon abgelaufen. Viele Dank und viele Grüße Judieser
Hallo, es gibt doch einen mediz. Grund, sonst gäbe es keine Mutter-KInd-Kur. Da kann der Vater nichts machen. Alternative anbieten u fertig. Liebe Grüße NB
Pamo
Der Vater hat nur 3 Wochen im Jahr mit dem Kind? Das ist nicht viel und daher wundert es mich nicht, dass er darauf besteht. Warum nicht so: Der Vater holt das Kind für "seine" Woche und bringt es danach zurück in die Kur. Für das Kind vielleicht sogar ein tolles Abenteuer?
Succero
Schau mal hier: https://m.rund-ums-baby.de/recht/Umgang-waehrend-Mutter-Kind-Kur_227078.htm Du hast Ersatz angeboten. Vielleicht kannst du 2 Vorschläge unterbreiten wovon er auswählen soll. Es klingt so als wäre der Vater bockig :-)
Maja1979
Mutter-Kind-Kur (temporär) ohne Kind geht doch gar nicht, oder?
mamavonbaby
Da kann er wollen was er will...die Kur geht vor. Er hat jedoch die Möglichkeit das Kind wärend der Kur zu den Besuchsmöglichkeiten zu besuchen. Lass dich nicht von ihm unter Druck setzten. Lieben Gruß.
mamavonbaby
Hier hatte ein Vater versucht zu klagen....Das Gericht schreibt sogar, das es in der Natur der Sache liegt, das wärend der Kur kein Umgang stattfindet" ich stell mal die Kurzfassung rein. Mit Beschluss vom 17.05.2017 - 542 F 3533/16 ZV2 - hat das Familiengericht Kassel den Ordnungsgeldantrag eines von der Kindesmutter getrenntlebenden Kindesvaters zurückgewiesen. Gegenstand war u.a. der eigenmächtige Antritt einer Mutter-Kind-Kur durch die Kindesmutter, während der der titulierte Umgang des Vaters nicht stattfand. Das AG Kassel führte hierzu aus, gegen die Mutter-Kind-Kur sei sachlich nichts einzuwenden gewesen, und es liege in der Natur der Sache, dass während einer solchen Kur kein Umgang stattfinde. Die Kindesmutter habe den Vater über die Kur informiert. Im Rahmen des dem Gericht eingeräumten Ermessens sei daher die Verhängung eines Ordnungsgeldes nicht angezeigt.
JakobsMutti
Genau, die Kur geht vor, alternativen hast du vorgeschlagen! Es geht doch hier in erster Linie auch um die Gesundheit von Mutter und Kind! Alternativ kann der Vater ja auch jederzeit eine Kur mit dem Kind beantragen, bzw was macht man denn, wenn das Kind während des Umgangs im Krankenhaus liegt oder der umganfsberechtigte. Ich bin würde jetzt zügig für klare Verhältnisse sorgen, damit es wegen solcher Banalitäten nicht zukünftig auch Ärger gibt.
Pamo
Warum sollte temporär nicht gehen? Wenn das Kind sich ein Bein bricht und zwei Tage im KH ist: Ist dann Ende einer Kur für die Mutter? Ich habe nie eine Kur gemacht - keine Ahnung. Warum sollte sich jemand interessieren, wenn ein Kind ein paar Tage nicht da ist, wer würde das überhaupt merken?
misses-cat
https://www.rund-ums-baby.de/experten/mutter-kind-kurberatung/Begleitkind-erkrankt_3997.htm Der Grund ist zwar ein anderer warum das Kind teilweise nicht da sein konnte aber das Ergebnis ist wohl das gleiche
Pamo
Ist das nicht wieder so eine Geschichte, die theoretisch streng reglementiert ist, aber wo in der Praxis niemand interessiert ist? Also erst warte ich monatelang auf einen Kurtermin, wenn dann aber eins meiner 5 Kinder erkrankt, dann geht nix mehr? Wie anstrengend....
misses-cat
Nene, wenn du Betreuung Zuhause für das Kind hast kann man mit den vier Kindern fahren, das kranke Kind kann halt auch gesund nicht nach kommen. Nein ich sage nicht das es sinnig ist aber so ist die Lage. Mein Mann würde sagen da war wieder Mal ein Bürostuhlsynchronstuhlsprecher am Werk
User-1736455377
und ansonsten die Mutter damit unter Druck setzt. Er hat nur 3! Wochen im Jahr mit dem KInd. Keiner weiß, ob er nur 3 Wochen wollte, kann (wg.zB Arbeit bzw. Urlaubsaufteilungen dort) oder das einfach so entschieden wurde. Ich würde erst mal bei der Kasse und/oder der Kur das Problem schildern und nachfragen, ob es unter den Umständen (Entscheidung bzgl. Ferienaufteilung erst nach Bewilligung erfolgt) möglich wäre, die Kur ohne Kind zu machen od welche anderen Möglichkeiten es gibt. Ist ja heute keine Ausnahme mehr, dassEltern getrennt sind und Ferienumgang gerichtlich festgelegt wird. Gibt es keine Alternative dazu, hat der Vater vermutlich Pech, weil diese Aufteilung eben erst nach der Kur-Bewilligung gefällt wurde. Eine Freundin hatte das Problem auch. 3 Wochen MK-Kur, 2 Wochen davon waren aber Ferien des Vaters. Der hat das Kind dann nach 1 Woche abgeholt und die Mutter konnte sich ab dem Moment komplett auf sich und ihre Therapie(n) konzentrieren. Macht doch nicht immer automatisch einen "bösen KV gegen arme Mutter" aus jeder Frage einer AE.
mamavonbaby
Sie hat ihm doch eine Alternative angeboten....ist ja nicht s, das sie dann sagte dann bekommst du ads Kind gar nicht mehr. Ich bin schon sehr gespant auf die erste Frage und den Shitstorm...die andersrum ist. Wo die Mutter sich stur stellt und partout die Woche NICHT tauschen will, weil ist eben so.
User-1736455377
Wie gesagt: evt. kann er eben keine andere Woche nehmen. Nicht wenige Firmen legen x % des Urlaubs bis Jahresende fest, evt. gibt noch Betriebsferien - di kann man auch nicht verschieben. Genau das meine ich: es wird automatisch angenommen, dass der Vater könnte, wenn er nur wollte. Zu 95% wird hier in jedem Forum davon ausgegangen, dass der Vater natürlich der Quertreiber ist, nicht kompromissbereit us etc. Irgendwann nervt das einfach. Aber wie ich schon schrieb: hier wird es wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass er Pech hat, weil der Kur-Termin eben erst nach der Regelung bekannt wurde. Höhere Gewalt sozusagen. Es würde mich dennoch mal interessieren, ob die Mutter sich eben auch mal ihrerseits erkundigt hat, ob auf Grund dessen evt. Kind nicht zwingend mitkommen muss oder zB nach der Hälfte der Zeit vom Vater abgeholt werden könnte. IdR geht eine Kur ja nicht nur 1 Woche. Wenn Kind also von 3 Wochen 2 vor Ort ist und dann eben auf GRund der Ferienregelung vom Vater abgeholt wird? DAS dürfte doch wohl kaum ein Ausschlusskriterium für den Kur-Antritt sein.
misses-cat
Den Link habe ich gestern reingestellt
User-1736455377
Bei meiner Freundin ging es. 3 Wochen Kur und Kind wurde nach 1 Woche wegen Umgangsregelung abgeholt (wie ich auch schon schrieb). Man muss halt erst mal nachfragen - manchmal gehts, manchmal eben nicht.
misses-cat
In dem Link war das Kind eine Woche krank und sollte dann vom Vater nach gebracht werden, ging nicht weil das ( angeblich) nicht abgerechnet werden kann die Kassen rechnen mit den Häusern immer 21 Tage nur ab. Die Frau von der Beratung hat das bestätigt und gesagt das es so die Regel ist. Da hatte deine Freundin Glück
mamavonbaby
Ja, da hatte sie Glück. Die haben höchstwahrsheinlich einfach die 21 Tage abgerechnet. die Allgemeinheit hat gezahlt. Das ist Betrug. Aber wo kein Kläger....Und sobald die Krankenkassen-Beträge wieder erhöht werden, dann schimpfen wieder alle über die gesetzliche Krankenversicherung.
Neverland
Oder die Freundin hatte mehrere Kinder. Oder es war keine Mutter-Kind-Kur. es macht null Sinn eine Mutter-Kind-Kur zu machen wenn es kein Kind gibt, das ist nicht Sinn dieser Kurart. Dafür gibt es zB Reha.
User-1736455377
Die Kur wurde beantragt, als d Mutter noch davon ausgehen musste, d es keine Kinderbetreuung in d Zeit gibt u sie das Kind mitnehmen muss. Bei einer MkK kommt d Kind meistens nicht mit, weil es ebenfalls in Kur muss, sondern weil keiner es in d Zeit Vollzeit zu Hause betreuen kann.
Annaleena
Mir wurde damals eine MK Kur wegen eines medizinischen Befundes meiner Tochter empfohlen, nicht wegen mir und weil ich keine Betreuung gehabt hätte. Ich kenne das auch nur so
MamaausM2
Nein um die fehlende Betreuung des Kindes geht es in einer muki Kur nicht. Das Kind hat auch eine Baustelle Ich war damals in Reha, mein Kind keine Indikation (die da auch behandelt werden könnte) und wer in der Zeit dann unser Kind betreut war komplett unser Problem und das mit Mann in Wechselschicht und Großeltern die sich nicht kümmern wollten
mamavonbaby
@Mamamaus Für Fälle wo du zur Reha, ohne Kind fährst kannst du eine Haushaltshilfe beantragen....dann bekommt derjenige, der sich in den 3 Wochen um das Kind kümmert dafür Geld von der Krankenkasse. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit das das jemand tut ungemein. (Falls du das nochmal benötigen solltest)...Geht übrigens auch das der Mann sich in der Zeit vom Dienst freistellen lässt und dann dafür den Satz der Krankenkasse bekommt.
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