Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss man dem Kindergarten die Arbeitsstunden angeben?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muss man dem Kindergarten die Arbeitsstunden angeben?

schnulli34

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der Kindergarten verlangt eine Bescheinigung mit detaillierter Stundenzahl! Damit meine Schwester einen Ganztagsplatz bekommt. Ist das rechtens? LG N.G.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, das ist es. Üblicherweise gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Ganztagesplätzen. Diese soll den Eltern zur Verfügung gestellt werden, die sie tatsächlich benötigen. Einen Anspruch hat man nämlich nur nach Bedarf. Aber immer bis mittags. Liebe Grüße NB


cube

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Die Ganztagsplätze sollen/müssen vorrangig den Eltern zu Gute kommen, die auch ganztags arbeiten und ohne eine solchen Platz ihren Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen könnten. Dementsprechend darf der KiGa eine Auskunft (auch vom AG bestätigt) verlangen, wieviele Stunden man tatsächlich arbeitet. Oder eben eine Bescheinigung über Fortbildungen/Ausbildungen etc mit Angabe der Stunden/Arbeitszeiten.


schnulli34

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leider ist es so das sie 2 volle Tage arbeitet mit interner Klärung .. sie aber die ganze Woche als halb Tag eingestellt ist... das heißt die Stunden wird der Arbeitgeber so nicht angeben... von denen gibt es nur eine Bescheinigung für eine Arbeitsstelle... und sie hat gesagt ihr würden dann die 2 Tage Vollzeit kindergarten Platz reichen aber der Kindergarten sagt entweder ganze Woche oder gar nicht... und deswegen hätte sie keinen Anspruch... und aufstocken muss sie wahrscheinlich auch noch .... das kann ihr der Arbeitgeber aber jetzt auch noch nicht bescheinigen und daher steht sie doof da !!!


marijanam79

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Ja war bei mir auch so bei beiden Kindern. Wollte das Jugendamt so haben.


cube

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Ja, der KiGa muss nicht nur 2 Tage voll vergeben - entweder jeden Tag halb oder jeden Tag voll. Die Tochter deiner Schwester belegt ja bei nur 2 Tagen Anwesenheit dennoch einen ganzen Platz - denn welches Elternpaar benötigt zufällig nur die 3 Tage in der Woche. Davon ab: sie hat entweder einen Vertrag über 5 x halbe Tage oder über 2 volle Tage. der AG kann nicht einen Vertrag x machen - und dann aber völlig konträr zum Vertrag aber y arbeiten lassen. Wenn sie so arbeitet, muss er ihr das auch so bestätigen. was der AG intern mauschelt, um Stellenauslastung oder was auch immer nachweisen zu können, ist seine Sache - es darf aber nicht das Problem des Mitarbeiters werden. Also: zum AG und ihn darauf hinweisen, dass sie x Tage voll arbeitet und das auch so bestätigt braucht inkl. der Bestätigung über die Aufstockung - weil sie ansonsten bald gar nicht mehr arbeiten kann, da sie keinen Kiga-Platz bekommt.


Felica

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Ist normal. Musste ich auch.


Sternenschnuppe

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Bei mir reichte eine Bescheinigung über die Stundenanzahl und zu welchen Zeiten. Bei mir zwischen 07 und 22 Uhr. Vielleicht bekommt sie sowas auch? Alternativ doch auf mehr Tage streben, wenn der AG zustimmt.


kati1976

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Wir mussten angeben wie viele Stunden wir arbeiten und danach entschieden wer welchen Platz bekommt. Hier bekommt man einen Ganztagsplatz wer 30 Stunden arbeitet.


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