Babee87
Hallo Frau Bader, ich habe vor zwei wochen Entbunden und zur gleichen Zeit eine Vorladung als Zeugin vor Gericht bekommen. Der Termin zur Aussage wäre anfang März und somit wäre mein Sohn ca. 3 Monate alt. Ich Stille voll und würde nur ungerne mit dem kleinen zum Gerichtstermin in die ca. 30 km entfernte Gerichtsverhandlung fahren und mit ihm dort lange verweilen... Ist für den kleinen bestimmt stressig. Ich habe schonmal in dieser Sache eine Aussage vor Gericht gemacht und ebenso hat der Anwalt des Geschädigten eine schriftliche Aussage von mir. Muss ich zu dem Termin erscheinen oder gibt es da eine Lösung das ich mit dem kleinen nicht am Termin erscheinen muss!? Vielen Dank im Voraus. Gruß Helena
Hallo, eine Zeugenaussage dauert in der Regel nicht zu lange. Nehmen Sie Kind einfach mit. Wenn Sie meinen, dass es gar nicht geht, versuchen Sie, dass der Richter sie ablädt. Wenn ich das wär, würde ich es nicht tun, da ich überhaupt kein Problem darin sehen. Schwieriger wird es doch, wenn das Kind mal mindestens laufen kann und den Gerichtssaal links macht. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Kommt drauf an um was es geht, wie wichtig es ist. Du kannst doch eine Freundin mitnehmen die solange Du Deine Aussage machst auf den Kleinen aufpasst. In dem Alter schlafen sie doch eh meist. Du kannst schriftlich um Abladung bitten und begründen. Ob Du dann abgeladen wirst entscheidet der Richter. Ohne Abladung könnten sie Dich aber abholen, also auf jeden Fall hinschreiben wenn Du gar nicht hin willst.
Mitglied inaktiv
Ich mußte auch mit Baby zur Verhandlung. War gar kein Thema. Allerdings war ich nicht Zeugin sondern mußte als Mitbeteiligte (Autounfall) im gerichtsraum sitzen bleiben. Schwester ist mitgekommen, die ist dann mit dem Kleinen spazieren gegangen. Zum stillen hätten wir halt im Notfall eine Unterbrechung machen müssen - hatte ich vorher drauf hingewiesen. Wenn Du also "nur" Zeugin bist, sollte das eh weniger ein Problem sein. Da mußt Du nicht komplett drinen sitzen bleiben.
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