Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ich nach einem Umzug ca 200 km weit weg mich an den Fahrtkosten beteiligen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Muss ich nach einem Umzug ca 200 km weit weg mich an den Fahrtkosten beteiligen?

Lucaundromysmama

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Ich bin vor 2 Jahren ca 200 km vom kindsvater weg gezogen, das Sorgerecht habe ich alleine. Nun verlangt er das ich mich an den Fahrtkosten beteilige. Er bzw ich habe den Unterhalt seit 2011 nicht anpassen lassen. Was kann beim Unterhalt tun und bin ich verpflichtet ihm die Hälfte der Fahrtkosten zu erstatten wenn er alle 14 Tage das Kind abholt und bringt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein, Sie müssen sich nicht beteiligen 2. Den Unterhaöt berechnet ein Fachanwalt vor Ort Liebe Grüße NB


la-floe

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Hallo, Nein, musst du nicht. Das Gericht wird das auch nicht anordnen, wenn es schon 2 Jahre ohne lief Es sei denn, du verdienst sehr viel mehr als dein Ex. floe


cube

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Hat er denn damals dem Umzug zugestimmt? Bzgl. desUnterhaltes: naja, wenn du es bisher auch so hast laufen lassen ... Die Fahrtkosten können jedenfalls nicht mit Unterhalt verrechnet werden. Also weder darf er deswegen den Unterhalt kürzen, noch kannst du argumentieren, du hättest deswegen ja bisher nie eine Anpassung des Unterhalts gefordert.


Mitglied inaktiv

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es bedurfte keiner Zustimmung zum umzug, was er aber machen KÖNNTE ist, das geteilte Sorgerecht beantragen und das wird er dann auch bekommen, wenn er regelmäßigen umgang hatte/hat/haben will und dann könnte es schon sein, dass du zur Beteiligung an den Fahrtkosten herangezogen wirst. was du aber auf alle fälle machen solltest ist, den unterhalt neu berechnen zu lassen, entweder mittels einer Beistandschaft beim Jugendamt oder einem Anwalt.


Strudelteigteilchen

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Sie hat das ASR, der KV muß keinem Umzug zustimmen.


cube

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War das meine Frage oder habe ich das angezweifelt? Ich habe lediglich gefragt, ob der Vater das damals ok fand oder nicht. Und was hat das Sorgerecht mit dem Umgangsrecht und den Kosten dazu zutun?


Mitglied inaktiv

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schau mal hier: https://www.scheidung-online.de/kinder/umgangsrecht/umgangskosten/ dies gilt bei gsr. aktuell hat die ap aber asr.


cube

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Darum ging es mir gar nicht. Es hat mich einfach nur interessiert, ob der KV schon immer etwas dagegen hatte und bisher nur zähneknirschend die Umgangskosten alleine getragen hat. Oder ob das bisher alles kein Problem war und plötzlich eins wird. Die Frage war vielleicht blöd formuliert, zielte aber gar nicht darauf ab, das sie nicht hätte umziehen dürfen. Soweit ich weiß, heißt das "Umzugsrecht" beim ASR ja nicht gleichzeitig auch, dass der KV die Umgangskosten komplett tragen muss, oder? Würde mich mal interessieren - dazu habe ich nämlich nichts gefunden und könnte mir gut vorstellen, dass er das trotz ASR der Mutter nicht muss.


Mitglied inaktiv

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na ja, was wäre die Konsequenz, wenn er die kosten NICHT tragen würde? er würde das Kind nicht mehr sehen. will man ja nicht. für mich stellt sich der fall als einvernehmlich dar, ich verlange nicht mehr unterhalt, dafür zahlst du die umgangskosten. bis jetzt. vll verdient der mann jetzt weniger, hat eine neue Familie, weniger Interesse, keine Ahnung...nachvollziehen kann ich sein anliegen durchaus, 400km sind eine Hausnummer....aber dann muss er halt das Pferd von hinten aufzäumen.


Strudelteigteilchen

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Zwei Jahre lang hat es den KV nicht gejuckt, daß die AP weggezogen ist. Wenn das keine stillschweigende Zustimmung ist, dann weiß ich auch nicht, wie lange er noch darüber nachdenken darf, wie er das jetzt findet. Deswegen halte ich die Frage nach seiner Zustimmung für komplett irrelevant - sowohl für den Umzug an sich, als auch für die Folgekosten. WENN irgendjemand sich irgendeine Frage zum Thema "Zustimmung zum Wegzug" gefallen lassen müßte, dann der KV - nämlich die, warum er erst jetzt dooffindend um die Ecke kommt.


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