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Hallo Frau Bader, während meiner Schwangerschaft wurde mir von der Krankenkasse für 4 Wochen eine Haushaltshilfe für 5 Std. täglich auf Grund vorzeitiger Wehen genehmigt. Diese habe ich selber über einenvon der TK empfohlenen Vertragspartner organisiert. Jetzt habe ich eine Rechnung der T2K über eine Zuzahlung von 108 € bekommen. Auf der Homepage der TK wird die Zuzahlungsregelung so formuliert: "Sind Sie 18 Jahre oder älter, fallen für Sie Zuzahlungen an: Für jeden Tag, an dem Haushaltshilfe genutzt wird. Zehn Prozent der täglichen Haushaltshilfekosten, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro. Ausnahme: Benötigten Sie Haushaltshilfe wegen regulärer Beschwerden in der Schwangerschaft oder nach der Geburt, müssen Sie nicht zuzahlen" Auf Nachfrage bei der TK bekam ich die Antwort, vorzeitige Wehen seien keine regulären Schwangerschaftsbeschwerden sondern würden als Erkrankung gelten. Daher müsste ich auch die Zuzahlung leisten. Auf meine Anmerkung, dass ich das nicht nachvollziehen könnte (Motto: Niemand hat Wehen ohne Schwangerschaft, warum gelten die dann nicht als reguläre Beschwerden???) und dass ich das gerne schriftlich hätte hiess es dann, der Gesetzgeber habe nirgends genau formuliert, was als reguläre Beschwerden gelten würde, bei der TK wären vorzeitige Wehen eine Erkrankung und ich müsse zahlen. Muss ich? Irgendwie sehe ich das etwas anders... Kann ich Widerspruch einlegen und worauf sollte ich mich dabei berufen? Ganz lieben Dank für Ihre Antwort! Steffi
Hallo, lesen Sie mal hier: http://www.vdek.com/versicherte/Leistungen/schwangerschaft/leistungen_mutterschaft.pdf Schwangerschaftsbeschwerden fallen unter häuslichen Krankenpflege des § 37 SGB V. Und da muss man zuzahlen. Liebe Grüsse, NB
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