jessibaby
Hallo Frau Bader, unser Kind ist am 19.01.2012 geboren. Das ich meinen Arbeitgeber über die Geburt informieren muss ist klar. Hab im Internet gelesen das ich ihm eine Kopie der Geburtsurkunde zukommen lassen muss. MUSS ich das wirklich? Die nehmens ja mit dem rechtlichen auch nicht so genau. Haben es bis heute nicht geschafft die Unterlagen wegen dem Mutterschaftsgeld an die Krankenkasse zu schicken, zum Glück hat sich die Krankenkasse mit meinen Gehaltsabrechnungen zufrieden gegeben. Wenn ich denen rechtlich wirklich eine Kopie zukommen lassen muss, darf ich da Daten wie Name des Kindes und den Namen vom Papa schwärzen, ich finde nämlich das die das wirklich nichts angeht! Danke schon mal für die Antwort. Liebe Grüße Yvonne
Hallo, ich als AG würde mich mehr als wundern, wenn ich eine geschwärzte Geburtsurkunde bekäme-die würde ich nicht annehmen. Der AG dürfte einen Anspruch auf eine ungeschwärzte Urkunde haben. ich sehe auch ganz ehrlich gesagt das Problem nicht. Der AG hat ja auch eine Geheinhaltungspflicht, falls etwas ungewöhnliches mit dem Vater sein sollte. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Naja, wenn du dein Recht auf nachgeburtlichen Mutterschutz, Kündigungsschutz und Elternzeit in Anspruch nehmen möchtest, solltest du DEINE Unterlagen schon rechtzeitig einreichen. Ich denke, dass ein "Lässt du dir Zeit, lass ich mir Zeit" dir nicht wirklich weiter hilft. Und die Urkunde sollte es schon sein! Wie willst du es sonst schreiben? Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich vor zwei Wochen ein Kind bekommen hab? Das Schwärzen der Namen? Haste was zu verbergen? Oder findest du den Namen deines Kindes nicht mehr schön? Schade, dass dich dein AG so aufregt, dass du dir darüber Gedanken machen musst. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Die Geburtsurkunde ist das Dokument, das Dir Deinen Arbeitsplatz erhält. Wenn Du diesen nicht mehr haben möchtest und auch kein Mutterschaftsgeld, dann schick nichts hin. Wenn Du dieses haben möchtest, dann sollten Urkunde und Elternzeitmitteilung in 2 Tagen da sein, denn sonst hast Du die Frist verpasst. Ungeschwärzt !
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