Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minijob vor Antritt der Elternzeit kündigen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Minijob vor Antritt der Elternzeit kündigen

Sabrinalll14

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Sehr geehrte Frau Bader Momentan befinde ich mich noch in der Elternzeit meiner ersten Tochter die 2019 geboren ist. Beim selben AG mache ich derzeit einen Minijob.400€ Basis Am 28 März ist der ET meiner 2 Tochter Wofür der Mutterschutz am 14 Februar beginnen würde. Jetzt habe ich Gelsen das es am besten ist die alte Elternzeit vorzeitig zu beenden und dann in die neue zu gehen weil dann der Vollzeit Gehalt vor der Elternzeit zählt und daraus das Mutterschaftsgeld berechnet wird ? Meine 2 Frage muss ich den Minijob dann jetzt auch kündigen ? Liebe Grüße Sabrina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Minijob wird ja befristet auf die EZ sein. Dann endet er automatisch mit Beendigung der EZ. Liebe Grüße NB


Ani123

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Ist der Minijob bezogen auf die EZ? Dann musst du die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden und damit kündigst du auch den Minijob. Wenn es auf EZ bezogen ist würde ich dieses machen, damit du für den Mutterschutz VZ-Gehalt bekommst. Oder ist der Minijob nicht auf die EZ bezogen? Dann würde eine Kündigung bedeuten, dass du in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehst. Das würde ich nicht machen.


Felica

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Vergiess was Ani geschrieben hat. Dein Vertrag ist ja nicht auf die EZ befristet. Ich gehe davon aus das du mit dem OK deines eigentlichen AG in der EZ woanders arbeitest. Sonst wird es schwieriger. Dann reicht du einfach bei beiden AG den Mutterschutz ein. Du bekommst von der KK die 13 € täglich, die beiden AG stocken, je nach Anteil, soweit auf wie du verdienen würdest wenn Du VZ plus Minijob arbeiten würdest. Allerdings bis höchstens 48 Std die Woche. Das ist die zulässige Arbeitszeit welche man in Deutschland regulär dauerhaft arbeiten darf. Ich setzte msl voraus du würdest den minijob auch nach Ende der EZ, zusätzlich zu dem anderen Job, weiter machen. Weil du unbefristet unterschrieben hast. Sonst müsstest du ja einen von beiden spätestens zum Ende der EZ kündigen. Denke auch daran, sofern du nach dem Mutterschutz nicht wieder arbeiten willst, pünktlich bei beiden die EZ einzureichen.


KielSprotte

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Sie schreibt doch, dass sie beim selben AG den Minijob macht Also vergiß was Felica schreibt.


Mitglied inaktiv

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Felica unten schrieb die AP das der Job auf die EZ begrenzt ist. Bin mir nicht sicher, ob sie den kündigen muss, wenn sie die EZ für den neuen Mutterschutz beendet Deshalb die neue Frage von ihr. Denk das mit dem Beenden der EZ zum neuen Mutterschutz hat sie verstanden


Felica

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Nein, sie schrieb das der nicht auf die EZ befristet ist, sondern das er dann gekündigt wird. Was ein aktives Handeln von ihr voraussetzt. Zudem verstehe ich Ihren Beitrag so das es zwei verschiedene AG sind, weil sie von Haupt-AG spricht.


Mitglied inaktiv

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Iies noch mal in ihren anderen Thread nach.


Felica

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Ja genau das habe ich gemacht. Klärung wird nur die Userin bringen können.


Felica

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Übrigens kann man theoretisch auch beim gleichen AG 2 Jobs haben. Haben wir im Betrieb auch bei mindestens einem AN. Einen Job den due Dame normalerweise regelmäßig macht. Und im Sommer schaltet sie zusätzlich immer noch einen minijob dazu. Den normalen Job bedient sie Mo-Fr. Und den minijob dann alle zwei Wochen samstags. Ist ein saisonalen der nur dann anfällt. Da sie nur 6 Tage die Woche arbeitet und unter 48 Std bleibt ist das rechtens.


KielSprotte

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2. Satz in diesem Thread: Beim selben AG mache ich derzeit einen Minijob.400€ Basis


Felica

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Ja. Und wie ich schrieb, sie kann durchaus zwei unbefristete Arbeitsverträge beim selben AG haben. Die dann, wenn der Hauptvertrag wieder auflebt, beide aktiv sind. Ergo müsste sie für beide anteilig Mutterschaftsgeld bekommen. Dreh und Angelpunkt ist hier, ist der minijob befristet auf die EZ. Und das hat sie im anderen Thread verneint. Da wurde extra gefragt ob der Minijob befristet ist. Sie schreibt nein, nicht befristet. Der wird dann gekündigt. Wäre er befristet, wie er eigentlich sein MÜSSTE, würde der minijob automatisch enden wenn die EZ beendet wird. So aber eben nicht. Der AG hat also, warum auch immer, hier geschlafen. Es ist in Deutschland nicht verboten zusätzlich zu einem VZ- Job noch einen minijob zu haben, solange man eben nicht über 48 Std die Woche kommt, die tägliche höchstarbeitszeit nicht überschritten wird und die ruhezeiten eingehalten werden können.


KielSprotte

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Du schreibst in deinem ersten Beitrag, dass du davon ausgehst das sie mit Einverständnis des Haupt-AG bei einem zweiten AG den Minijob ausübt. Da sie aber schreibt, dass beide AV bei einem AG sind, MUSS sie den Minujob kündigen um den VZ-Vertrag wieder aufleben zu lassen. Du kannst zwar einen Hauptjob + einen Minijob (und trheoretisch auch noch einen kurzfristigen bei enem dritten AG) haben, aber nicht gleichzeitig bei einem AG. Also Minijob + EZ kündigen, VZ-Vertrag aufleben lassen und somit Muschu-Zuschuß vom AG bekommen, danach wieder EZ (und wenn gewünscht wieder einen Minijob innerhalb der EZ). Dein erster Beitrag bezieht sich ausschließlich auf zwei verschiedene AG, was hier aber nicht zutrifft.


Felica

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Ja, ich bin erst irrtümlich davon ausgegangen das 2 AG. Aber nein, wie ich bereits schrieb kann man ganz legal bei einem AG 2 Jobs haben


KielSprotte

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Ja, aber nicht beide aktiv! Während des ruhenden VZ-Vertrages, kann der Minijob ausgeübt werden, aber wenn der VZ-Vertrag wieder auflebt, muss der Minijob enden - sonst hätte jeder 10 Minijobs bei einem AG und somit Brutto=Netto ;)


Felica

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Nein, weil der minijob dann sozialversicherungspflichtig wird. Man kann nicht, um die SV zu sparen, einen TZ oder VZ-Job zusätzlich zum minijob beim selben AG haben. Der Minijob wird dann auch SV-Pflichtig. Diese Trickserei entfällt also. Darum geht es hier aber nicht. Es geht um die Berechnungsgrundlage für das Mutterschaftsgeld. Ich schrieb oben bereits schon das wir das hier in der Firma in einem Fall schon seit Jahren haben. Und das ist komplett abgesegnet von allen zuständingen Ämtern. Hier wissen wir nicht mal in welchem Umfang die Userin normalerweise ausserhalb der EZ arbeitet. Ob es die gleiche Tätigkeit ist. Warum und weshalb der Minijob nicht gleich richtig befristet abgeschlossen wurde. Welche Kündigungsfristen gelten. Den scheinbar wurde da bisher ja nichts gekündigt.


Mitglied inaktiv

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*Der ist nicht begrenzt wird dann wieder gekündigt wenn die Elternzeit vorüber ist* ist die Antwort der AP. Danach muss sie ihn kündigen, weil ja die Elternzeit wegen neuem Mutterschutz endet


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