sÄrah 88
Hallo Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Mein jetziger Arbeitgeber hat mir einen Minijob auf 450€ Basis ( mit gleichem Aufgabenbereich nur anderer Stundenzahl) angeboten. Da dieser allerdings meinen jetzigen Brutto Stundenlohn auf Netto runter rechnet würde ich zum jetzigen Mindestlohn (Brutto) arbeiten. Von einem anderen Arbeitgeber habe ich ein Angebot mit einem höheren Stundenlohn erhalten. Kann mein aktueller Arbeitgeber mir die Nebentätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber untersagen? In meinem Vertrag steht das ich keine das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebentätigkeit ausüben darf und Ausnahmen der vorherigen schriftlichen Zustimmung bedürfen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Rückantwort.
Hallo, er muss gefragt werden und darf aus betrieblichen Gründen ablehnen, zB weil es sich um einen Mitbewerber handelt. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Ja, kann er. Du benötigst die Zustimmung deines AG, wenn du während der EZ bei einem anderem AG arbeiten willst. Wenn es z.B. direkte Konkurrenz ist, kann er ablehnen.
sÄrah 88
Direkte Konkurrenz ist es natürlich nicht!
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