Daniela0873
Hallo Frau Bader! Derzeit befinde ich mich im 1. Jahr meiner Elternzeit. Insgesamt hab ich 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich würde gerne im 2. Jahr meiner Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten und deshalb wollte ich fragen ob ich mehr als nur auf Minijob Basis arbeiten darf? Wie würde sich dann das Elterngeld berechnen wenn ich im 3. Jahr meiner Elternzeit wieder schwanger werden würde wenn ich das 2. Jahr komplett gearbeitet habe? Vielen Dank für ihre Mühe.
Hallo, das geht, wenn der alte Ag zustimmt. Und es erhöht das EG Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn Du das 2. Jahr arbeitest, wird das auch beim nächsten EG entsprechend berücksichtigt. Wenn Du woanders arbeiten willst, muss dein AG zustimmen. LG Lilly
Mitglied inaktiv
Vollständigerweise, arbeitest Du im 2ten und im 3ten Jahr gar nicht, wirst in der Zeit aber schwanger, dann wird das neue EG immer weiter sinken bis zum Mindestsatz. Arbeitest Du dagegen innerhalb der EZ, dann erhöhst Du auch den neuen EG-Anspruch. Ausgeklammert werden immer nur die EG-Monate im ersten Jahr und Mutterschaftsgeld für das neue Elterngeld. EZ dagegen wird nicht ausgeklammert.
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