Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, es geht um meine Schwester, sie hat anfang Dezember diesen Jahres ein Kind bekommen. Das Kind ist von ihrem neuen Freund, sie lebt seit 1 1/2 Jahren von ihrem Nochmann getrennt, Scheidung wurde auch vor 1 1/2 Jahren eingereicht, ist aber immer noch nicht durch. Der Nochehemann wollte sich nicht scheiden lassen , hat dieser jetzt aber doch vor 3 Monaten zugestimmt. Jetzt sind immer noch die Papiere des Versorgungsausgleiches -seinerseits- nicht vollständig. Da er leider ein Stalker ist (meine Schwester hat eine Einstweilige Verfügung gegen ihn) , spielt er jetzt seine "Macht" aus :( Da er leider als gesetzlicher Vater gilt, muss er sein okay zu dem Vornamen des Kindes geben, was er natürlich NICHT macht. Zudem wurde er gebeten (von seiner Mutter und der Mutter von meiner Schwester und mir) die Vaterschaft abzuerkennen. Dies will er auch nicht machen. Meine Schwester bekommt aber die Geburtsurkunde deswegen nicht, kann auch kein Kindergeld und Elterngeld beantragen. BITTE , was kann sie machen, um die Geburtsurkunde zu bekommen ? Es kann doch nicht sein, das ihr Nochehemann seine "Macht" so ausspielen kann. Er hat ihr in diesen 1 1/2 Jahren soviel angetan. Bitte, haben Sie einen Rat für uns. Ich bedanke mich im Vorraus bei Ihnen.
Hallo, Anwalt! Volles Programm! Der spinnt ja wohl nicht schlecht Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Sie soll Ihm mal sagen das sie Unterhalt für das Kind will. Denn ich denke wenn er die Aberkennung nicht machen will und als Vater eingetragen sein will dann soll er auch der Pflicht der Unterhaltszahlung nach kommen. Das schreckt die meisten dann schon ab.
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