MonaMontag
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn (fast 16) hat mir gestern eröffnet dass er bei seinem Vater leben möchte. Emotional alles komplett außen vor gelassen möchte ich Sie nun fragen wie es sich mit den Unterhaltsleistungen verhält. Mein Sohn hatte immer nur sporadischen Kontakt zu seinem Vater. Seit dessen Beziehung vor einigen Monaten in die Brüche ging, hat er sich verstärkt um Kontakt bemüht (auch wieder mit 2 monatiger Komplettunterbrechnung). Seit ca .6 Wochen sehen sie sich einmal die Woche und seit ca. 3 Wochen ist an meinen Sohn kein Rankommen mehr. Gestern hat er mir nun eröffnet dass er zu seinem Vater möchte. Am liebsten schon gestern und er will dass alles komplett geregelt wird und keine Übergangslösung weil das GANZ SICHER funktioniert. Jetzt ist meine Frage, sollte mein Sohn zu seinem Vater ziehen, gibt es die Möglichkeit mit Hilfe z. B. des Jugendamts eine Übergangslösung zu vereinbaren? z. B. 3 Monate in denen er zwar bei seinem Vater lebt aber alles erstmal so weiter läuft wie bisher. Erstens sind in 2 Wochen hier Sommerferien, also nicht der wirkliche Alltag und zweitens arbeite ich aufgrund meines Sohnes nur Teilzeit im Öffentlichen Dienst. Dort hab ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag und somit sicheren Job. Kann ich tatsächlich gezwungen werden diesen Job aufzugeben und mir einen in der verhältnismäßig unsicheren freien Wirtschaft zu suchen? Kann es sein dass ich (mit fehlendem Kindergeld, fehlendem Unterhalt und zusätzlichen Zahlungen an meinen Exmann) schlagartig 800,- Euro im Monat aufbringen muss??? Dies ist rein rechnerisch garnicht möglich. Nach Abzug von Kindergeld und alle Zulagen bleiben mir rein rechnerisch noch an die 1000,- Euro netto und derzeit wohne ich, aufgrund meines Sohnes in einer Wohnung die 700,- Euro Miete kostet. Wie soll ich da meine Existenz erhalten??? Ich brauche ja auch Zeit um alles umzustrukturieren und habe keine Rücklagen. Auch kann ich nicht sofort eine neue Wohnung suchen. Sollte es dann doch nicht klappen muss es ja die Möglichkeit für ihn geben zurück zu kommen und das geht dann mit einer 2-Zimmer-Wohnung nur schwerlich. Für eine Info wäre ich Ihnen dankbar. MfG Mona
Hallo, versuchen Sie, es erst einmal locker zu sehen. Soll er doch erst mal in den Ferien hin, dann sieht man neu. Ansonsten muss der Vater Unterhalt beanspruchen u dann wird es neu berechnet. Ansonsten müssen Sie versuchen, mehr zu arbeiten Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Mach Dich mal nicht zu verrückt ersteinmal. Lass ihn in den Ferien hin und betrachte es als Probe. Ok, geldtechnisch bekommt er dann Taschengeld mit, aber das sollte ja gehen. Ich gehe fast davon aus, dass ihn dann das Heimweh schon wieder zu Dir bringen wird :-) Das Jugendamt wird sicherlich helfen eine Lösung zu finden und solange es kein Richter entscheidet wird er ohne Dein Einverständis eh nicht offiziell umziehen dürfen, da gehen noch einige Monate ins Land, bis es für Dich fianzielle Konsequenzen hat. Sollte dies dazu kommen, dann würde ich schauen dass es eine 2,5 Zimmer Wohnung wird, dann muss er eben mit einem halben Zimmerchen auskommen, wenn er dann doch noch zurück will. Jobtechnisch wird Dich auch keiner zwingen Deine sichere Anstellung aufzugeben. Vielleicht Stunden aufstocken oder einen Nebenjob dann ? Aber das sind wirklich noch ungelegte Eier, und nach meinen Erfahrungen haben sehr sehr viele Trennungskinder den Wunsch irgendwann einmal zum anderen Elternteil zu ziehen. In meinem Bekanntenkreis kamen sie alle sehr schnell wieder zurück :-) Ruf beim Jugendamt an und mach erst einmal einen Termin für Dich alleine. Dann weisst Du schon mehr. Zeige ihm dass Du seinen Wunsch ernst nimmst, das nimmt schonmal ganz viel Druckpotential bei ihm raus, wenn er sieht dass Du nicht erfürchtig zusammenbrichst und er alles machen darf.
MonaMontag
Hallo, danke, das hat mich schon beruhigt. Ich hab heute auch versucht einen Termin im Jugendamt zu bekommen. Die Sachbearbeiterin ist wohl krank aber soll am Montag wieder da sein. Hab der Kollegin aufn AB gesprochen, vielleicht ruft sie ja zurück. Also ist es so dass ich erstmal nicht bezahlen muss so lange gerichtlich nichts entschieden ist? Gut das gibt mir auf jeden Fall ne Zeit um mich zu orientieren. Da ich noch relativ weit vom Arbeitsort entfernt wohne und auch eine Wohnung habe die an den Job gekoppelt ist werde ich erstmal 1-2 Monate abwarten und dann anfragen ob ein Tausch mit einer kleineren Wohnung, evtl. auch näher am Arbeitsort möglich wäre. Ist zwar nie so einfach aber vielleicht klappt es ja und wenn er dann zu mir zurück möchte, müsste er eben auch damit leben aber so ne gewissen Zeit werde ich versuchen das hier alles zu halten. Mein Exmann (der den Unterhalt seit diesem Monat vom Gehalt gepfändet bekommt weil er im Rückstand war) hat schon angemerkt ich soll mir ja nicht einbilden dass ich keinen Unterhalt bezahlen muss. Der geht wohl schwer davon aus dass er ab dem Moment wenn mein Sohn bei ihm einzieht nichts mehr bezahlen muss. Als er gehört hat dass ich ne Probezeit möchte weil er immer so unzuverlässig war und ich auf keinen Fall will dass mein Sohn der Leidtragende ist kam wohl "tja wenn sie meint kann sie schon versuchen das durchzusetzen" ... ja wir werden sehen. Bin auf jeden Fall sehr beruhigt dass ich mir erstmal keine Sorgen machen muss ... der Rest wird sich zeigen. Ich war schon sehr enttäuscht WIE mein Sohn das bei mir angebracht hat. Er hat selbst zugegeben er wollte durch seine Unverschämtheiten erreichen dass ich ihn rausschmeiße (als hätte ich das jemals getan oder gesagt) und von daher versuche ich ihm schon zu zeigen dass es mir was ausmacht aber dass ich trotzdem immer da sein werde für ihn. Danke und liebe Grüße Mona
Sternenschnuppe
Unterhalt ist ja auch für die laufenden Kosten und da Du generell nicht dagegen bist wird er sich mit einer Probezeit zufrieden geben müssen. Jugendamt ist auf jeden Fall der richtige Ansprechpartner. Unterhaltsamsprüche bestehen soweit ich weiß bei dem, bei dem das Kind gemeldet ist. Und bis es so weit ist ;-) Aber wie oben gesagt, Essensgeld und was Du nicht Bar für ihn aufwenden musst, da würde ich an Deiner Stelle schon einlenken wenn er wirklich länger dort ist. Das zeigt auch gleich deutlich dass Du Dir Deiner Pflichten bewusst bist. Kommt, sollte es zum Prozeß kommen, sehr positiv. Aber lass Dir das quittieren , beziehungsweise notiere es exakt im Betreff bei der Überweisung.
MonaMontag
Hallo, na ja ... ich würde halt die Kosten die ich bisher auch getragen habe (Nachhilfe, Versicherungen, Handy usw.) weiter tragen und meinem Sohn Taschengeld geben. Ich denke das wäre doch in Ordnung auch innerhalb der Probezeit und sollte er sich dann wirklich dafür entscheiden dort zu bleiben und es ist gerichtlich festgelegt, dann muss ich eben zusehen wie ich es hinbekomme. LG Mona
Sternenschnuppe
Verpflegung würde ich auch etwas einrechnen, vielleicht dann im Taschengeld. Aber so weit muss es erst einmal kommen. Erster Schritt Jugendamt Du alleine. Dann mit Deinem Ex zusammen, wie er sich das vorstellt. Unterhalt , Ummelden etc. , bis dahin ist es ein längerer Weg. Bei Eurer Vorgeschichte würde auch ein Richter das sehr kritisch sehen denke ich. Und ich würde dem Jungen auch die Konsequenzen sagen ( dein Wegzug, kleinere Wohnung, mehr Arbeit etc. ) Nicht um ihm ein schlechtes Gewissen zu machen, sondern ihm zu verdeutlichen dass diese Entscheidung eine große Tragweite hat, die man nicht nach belieben wieder rückgängig machen kann. Drück Dir die Daumen, dass er wirklich nur massiv testet.
MonaMontag
Hallo, also das Jugendamt meinte heute "wenn er fast 16 ist kann er selbst entscheiden und verbieten bringt garnix". Als hätte ich das getan! Dann hiess es noch dass ich ab dem Moment an dem er zum Vater zieht ubterhaltspflichtig werde egal ob übers Gericht oder nicht. Der Vater kann dann auch umgehend die Zahlungen einstellen. Meine Einwände dass es nie am Stück funktioniert hat und mein Sohn so oft enttäuscht wurde hat Niemanden interessiert. Toll, wo geht's denn da um das Wohl des Kindes???? Werde nächste Woche bei der zuständigen Kollegin einen Einzeltermin vereinbaren und hab einen Termin beim Anwalt!!! Finde es eine Frechheit dass man als Mutter von einem Tag auf den anderen ans Existenzminimum getrieben wird, egal wie sich der Vater bisher verhalten hat! Er kann entscheiden ob er sein Kind sieht oder nicht, er macht weiter als wäre er kein Vater mehr und ich, die ihr Leben zum Wohle des Kindes eingerichtet habe ( und zwar sehr gerne) soll mich mit allem einfach abfinden. Zusehen wie alles Gefahr läuft den Bach runter zu gehen (Schule usw.) und habe keine Handhabe ihn zu schützen!!! Bin stinksauer! Mona
Sternenschnuppe
Nö, das stimmt so nicht. Ja, er wird befragt, ja, sein Wille wird berücksichtigt mit 16. Aber: Solange das kein Richter entschieden hat, solange darf er den Unterhalt nicht einstellen, da das Kind nach wie vor noch bei Dir gemeldet ist und Du einem kompletten Umzug (noch) nicht zustimmst !!! Lass Dich nicht irre machen , so schnell geht sowas nicht. Bestehe auf die Probezeit und Deine Kosten werden auch beim Unterhalt berücksichtigt für eine Übergangszeit. Anwalt ist die richtige Wahl denke ich.
Nullachtfuffzehn
Hallo, ist schon lange her... für mich aber ein aktuelles Thema. Wollte mal fragen, wie es weiter (er) gegangen ist? LG!
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