np107606
Liebe Frau Bader, Mein Sohn lebt im Wechselmodell. Er wechselt wöchentlich zwischen dem Haushalt seines Vater und mir. Die Situation ist momentan äußerst schwierig. Der KV informierte mich nun, dass er seiner Partnerin eine Vollmacht ausgestellt hat, sodass diese als "vollwertiges Elternteil" auftreten könne. Ist dies zulässig? Darf ein Elternteil eine solche Vollmacht ohne sie Zustimmung des anderen Elternteils ausstellen? Vielen Dank
Hallo, als Ehefrau hat sie ja eh das kleine Sorgerecht. Vollwertiges Elternteil ist sie aber trotz Vollmacht nicht. Diese Vollmacht kann sie nicht zu mehr befähigen, als der KV darf. Liebe Grüße NB
BlueJasmine
Ja, für eine solche Vollmacht braucht er deine Zustimmung nicht. Natürlich bezieht sich diese Vollmacht aber nur auf Dinge, die der KV sowieso alleine entscheiden darf, wenn das Kind bei ihm ist. Eine solche Vollmacht soll ja in erster Linie den Alltag erleichtern, indem die Stiefmutter eben auch z.B. das Kind vom Kindergarten abholen kann, mit dem Kind zum Arzt gehen kann (ohne dass der Arzt seine Schweigepflicht verletzt), Medikamentengabe bei Krankheit usw. Dinge, die der KV und du aufgrund des geteilten Sorgerechts zusammen entscheiden müsst, kann die Stiefmutter natürlich nicht alleine entscheiden. Sie könnte aber als Vertreter für den KV auftreten. Die Situation 2 gegen 1 ist hier aber nicht gegeben. KV und Stiefmutter gelten als eine Person, können dich also nicht überstimmen oder so - falls das deine Sorge ist.
np107606
Das sie alltägliche Entscheidungen mittreffen darf ist mir klar. Die Vollmachten für Abholen aus Kita/Schule haben wir sogar gemeinsam unterschrieben. Allerdings bin ich irritiert, da er mir schrieb, dass er sie berechtigt habe "als vollwertiges Elternteil aufzutreten".
BlueJasmine
Gut möglich, dass er so etwas meint wie Entwicklungsgespräche und Arztgespräche führen. Mit der Vollmacht darf sie eben alles, was auch der KV ohne dein Einverständnis darf. Ich glaube, in der Praxis spielt so etwas kaum eine Rolle, da eben Alltag. Eigentlich macht so eine Vollmacht nur Sinn, wenn befürchtet wird, dass der andere Elternteil die Stiefmutter oder den Stiefvater rechtlich angehen würde, wenn diese oder dieser z.B. ein Entwicklungsgespräch führt (weil das leibliche Elternteil eben terminlich verhindert ist). Ich würde an deiner Stelle einfach mal nachfragen, was genau der Hintergrund ist, wenn ihr da bisher kein Problem miteinander hattet, dass die Stiefmutter in Alltagssituationen normal agiert.
JakobsMutti
Ich würde auch mal nachfragen, welche Situationen in der Praxis damit abgedeckt werden sollen. Ein Entwicklungsgespräch sollten ja möglichst beide eltern führen oder die Elternteile sich gegenseitig vertreten, die Stiefmutter in diesem Setting fände ich sehr merkwürdig. Aber vllt handelt es sich wirklich nur um Auskünfte, auch wenn mal ein Notfall ist, Kinderarzttermine oder Krankenhaus.
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