Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsschutz in der schwangerschaft.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kündigungsschutz in der schwangerschaft.

lauralou.

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Guten Abend, Gerade bin ich sehr verwirrt. Ich habe am 09.10 meine Kündigung zum Ende der Probezeit am 31.10.19 bekommen. (Vertrag Lief eigentlich bis zum 31.10.2020) warum weiß ich leider nicht so genau. Eine Woche später hielt ich einen positiven Test in der Hand und habe schnellstens einen Termin zur Bestätigung gemacht. Diesen hatte ich diese Woche Dienstag. Allerdings habe ich auch noch keine erhalten, da das Herz noch nicht schlug. Einen erneuten Termin habe ich am kommenden Dienstag mit der Hoffnung dass das Herz bis dahin schlägt und ich eine Bestätigung habe. Nun dachte ich dass ich dann aber aus der Frist Falle etwas gegen die Kündigung zu unternehmen. Gerade habe ich gelesen dass es da Ausnahme Regelungen gibt nachträglich noch was zu unternehmen. Sprich sobald ich eine Bestätigung habe und nachweisen kann, dass ich zu dem Zeitpunkt als ich die Kündigung erhalten habe bereits schwanger war. Laut eigenen Aufzeichnungen müsste die Zeugung am 05. oder 6.10 stattgefunden haben. Würde ich damit noch in die Frist fallen, wenn ich am Dienstag die Bestätigung der Schwangerschaft in Hand halte ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wesentlich ist, dass Sie selber von der Schwangerschaft wussten und es dem Ag nicht mitgeteilt haben. Das Attest wäre nachzureichen gewesen. Die Verlängerung der Frist tritt ein, wenn man es nicht wusste. (BAG, Urteil v.26.09.2002, 2 AZR 392/01). Hier sehe ich keine Chance. Liebe Grüße NB


Felica

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Die Frage ist, hast du dem AG bereits was gesagt? Den das musst du. Dazu hattest du 2 Wochen Zeit.


lauralou.

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Nein bisher habe ich nichts gesagt da ich heute erst entdeckt habe, dass es ne Möglichkeit gibt nach den 2 Wochen. Ich dachte ich falle, da ich keine Bestätigung habe, sowieso aus der Frist. Ich war außerdem in der Woche nach Erhalt der Kündigung krank geschrieben.


Mitglied inaktiv

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Am 16.10 willst du schon schwanger getestet haben, bei Zeugung 6.10 ---- wie soll das denn biologisch sein...


lauralou.

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Die Kündigung erhalten habe ich an einem Mittwoch (9.10) sie Woche drauf freitags habe ich Positiv getestet das war dann der 18.10. das war wohl etwas ungeschickt ausgedrückt meinerseits.


Mitglied inaktiv

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Du hättest deinen Arbeitgeber sofort von der Schwangerschaft in Kenntnis setzen müssen, und das Attest später nachreichen können. Das ist die Bedingung für die Fristverlängerung. Aber die Fristverlängerung hättest du nicht benötigt, da du ja bereits 1 Woche nach Zugang der Kündigung von deiner Schwangerschaft wußtest. Du hattest 2 Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, die Schwangerschaft bekannt zu geben und 3 Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Da du das trotz Kenntnis der Schwangerschaft nicht getan hast, hast du praktisch deiner Kündigung eingewilligt. Meiner Meinung nach ist sie rechtskräftig. Auch wenn du jetzt hinterher noch deinen Fehler erkennst. Zu spät.


luvi

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Hallo Ich sehe auch eine Möglichkeit, noch nachträglich die Schwangerschaft beim Arbeitgeber zu melden. Da die Schwangerschaft noch nicht bestätigt wurde (vom Arzt) konnte sie doch auch nicht gegen die Kündigung wegen Schwangerschaft vorgehen. Die Schwangerschaft gibt es offiziell noch gar nicht. Ich würde es an Stelle der Fragestellerin versuchen, gleich mit Erhalt der Bestätigung durch den Frauenarzt. LG luvi


cube

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Hier hat schon öfter mal jemand geschrieben, sie hätte den Mutterpass erst in Woche x erhalten. Ich zumindest bin mit dem Test damals sofort zum FA, der hat über Blutabnahme die Schwangerschaft bestätigt und eine solche sofort ausgestellt. Den Mutterpass bekam ich dann zur nächsten Untersuchung 1 Woche später. Entweder man ist schwanger oder nicht. Das hängt doch nicht davon ab, wie groß der Fötus ist oder sonstiges? Oder hat sich da etwas geändert? Aber davon ab: du hättest deinen AG doch sofort informieren können/sollen wenn du bereits die Kündigung erhalten hast. Jetzt haben wir schon fast 4 Wochen später und eine Bestätigung über die Schwangerschaft bekommst du aber erst nächste Woche. Ich glaube nicht, das man da 5 Wochen rückwirkend noch etwas machen kann. Man hat ja schon 3 Wochen Zeit zur Bekanntgabe und rückwirkender Geltungsmachung des Kündigungsschutzes. Das berücksichtigt ja bereits, dass man nach erster Vermutung einer Schwangerschaft evt. erst etwas später eine ärztliche Bestätigung dieser bekommt.


Felica

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Der AG hat gar nichts mit dem Mutterpass zu tun da er den gar nicht einsehen darf. Richtig wäre gewesen direkt beim positiven Test zum AG zu gehen und zu sagen, Stopp halt ich bin schwanger. Termin beim Arzt habe ich am Tag X. Damit wäre dem gesetzlichen Anspruch das man Einspruch gegen die Kündigung innerhalb von 2 Wochen ab Kenntniss der Schwangerschaft einreichen muss genüge getan. Der Arzt hätte dann einfach beim ersten Termin eine Bescheinigung ausgestellt und fertig. Völlig egal ob mutterpass, ob Herzschlag usw. Blut- oder Urintest zum Nachweis falls im US noch nichts zu sehen langt aus. Stattdessen hat die TE gar nichts gesagt. Selbst wenn man vom 18ten ausgeht wo der Schwangerschaftstest positiv war, sind die 2 Wochen nun um. 280 Tage Regel dürfte auch nicht greifen da wie gesagt die TE ja bereits seit über 2 Wochen von der schwangerschaft weiss. Kann der AG das nachweisen ist er raus. Kann mich da echt irren, was ich hoffe, aber das ist mal so richtig dämlich gelaufen. Würde also jetzt schnell irgendeinen neuen Job suchen damit wenigstens Anspruch auf EZ besteht und ein vernünftiges EG bei raus kommt. Oder hoffen das der jetzige AG nicht nachrechnet.


mellomania

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ich hatte auch keine bekommen. ohne herzschlag keine bescheinigung.


misses-cat

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Meine Ärztin würde mir das ausstellen sobald Hcg im Büro ist. Das kann jeder Mediziner für sich entscheiden ob er das grundsätzlich macht oder nur bei bestimmten Berufen darf dieser auch entscheiden


Felica

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Klar stellt der Arzt die Bescheinigung aus. Aber selbst wenn nicht wäre es egal. Auch ohne diese hätte sie ihre Pflicht getan in dem Moment wo sie dem AG gesagt hätte das eine Schwangerschaft vorliegen könnte.


Mitglied inaktiv

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Bei Testung war sie schon gekündigt.... 2 Wochen Frist vorüber und für Kündigungsschutzklage ja auch reichlich spät...


luvi

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Die 2 Wochen-Frist verlängert sich allerdings, wenn die Frau unverschuldet diese Frist überschreitet, weil sie ihr die Kündigung zugestellt wurde, während sie im Urlaub ist, oder weil sie von der Schwangetschaft zum Kündigungszeitpunkt nicht wusste. Ob man im Fall der Fragestellerin von Nicht-wissen ausgehen kann, kann ich nicht beurteilen. Zählt die Schwangerschaft erst, wenn sie vom Arzt bestätigt wurde? Welche Nachweise zählen? Man kann nach Erhalt der Kündigung ja immer behaupten man wäre ganz frisch schwanger... Bin gespannt, was Frau Bader sagt. Luvi


Mitglied inaktiv

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Es war ja klar, dass wieder eine es besser weiß und zum Betrug anstiftet. Das MuSchG ist doch klar abgefasst: die Mitteilung der Schwangerschaft bedarf keiner besonderen Form, es bedarf an dieser Stelle keines ärztlichen Attestes. Die Schwangerschaft war durch den Schwangerschaftstest schon 1 Woche nach Zugang der Kündigung bekannt, und an der Stelle wäre die Frau verpflichtet gewesen, unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass vermutlich eine Schwangerschaft vorliegt. Somit ist die zwei-Wochen-Frist abgelaufen, und die Kündigung rechtswirksam geworden. Diese Frist dient der Rechtssicherheit des Arbeitgebers, denn irgendwann muss auch er wissen, wer gekündigt ist und wer nicht, damit er seine Stellenbesetzung verläßlich planen kann. Dafür hat der Gesetzgeber diese Frist eingeführt. Die Schwangerschaft war der Frau sogar so weit bewußt, dass sie einen Termin beim Gynäkologen hatte. Und dort wurde sicherlich wiederum ein Urintest durchgeführt. Es gibt somit keinen "nicht von der Frau zu vertretenden Grund" um nicht innerhalb der 2-Wochen-Frist den Arbeitgeber auf das Bestehen einer Schwangerschaft hinzuweisen, was sofort die Kündigung unwirksam gemacht hätte.


luvi

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Uriah, Meinst du jetzt tatsächlich mich damit, dass ich zum Betrug anstifte? Wie kommst du denn darauf? Jetzt gehst du aber mit deinen Unterstellungen zu weit. Bestätigt tatsächlich ein zu Hause durchgeführter Schwangerschaftstest eine Schwangerschaft? Ich bin mir da nicht so sicher. Nicht nur eine Frau wird dir von einem falsch positiven Schwangerschaftstest berichten können. Warum soll es Betrug sein, wenn eine schwangere Frau ihren Arbeitsplatz gerne behalten möchte? Sie ist schwanger. Einen Nachweis gibt es darüber noch nicht. Außer diesen Schwangerschaftstest. Da könnte ja jeder einer Kündigung widersprechen mit der Begründung, dass man 3 Tage zuvor Sex hatte und es sein könnte, dass man schwanger ist. Vielleicht sollte man in Zukunft zu Hause keine Schwangerschaftstest mehr durchführen und erst zum Arzt gehen, wenn das Kind schon so weit entwickelt ist, dass der Arzt auch was sieht. Dann hätte sie nämlich auch laut Uriah die Möglichkeit gegen die Kündigung vorzugehen. Sie hatte ja vorher nichts gewusst. LG luvi


Mitglied inaktiv

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also, nun hast du doch die Antwort von Frau Bader, die genau dasselbe sagte wie ich. Die TE wußte von der Schwangerschaft innerhalb der Frist, in der sie es dem AG hätte sagen müssen. Und du willst zum Betrug anstiften, indem sie vorgeben sollte, sie hätte es nicht gewußt. Finde ich einen miserablen Stil, zudem können solche rechtswidrigen Ratschläge von der Redaktion gelöscht werden.


luvi

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Uriah, Ich habe sie NICHT zum Betrug angestiftet. Hör mit deinen Unterstellungen auf. Du hast irgendwas in meinen Text reininterpretiert! Ich habe sogar geschrieben, dass ich auf die Antwort von Frau Bader gespannt bin, da ich es nicht wusste. Ich kenne allerdings auch die Regelung, dass sich der Zeitraum verschiebt, wenn man vorher noch nichts von der Schwangerschaft wusste. Meine Antwort zielte genau darauf ab. Und ich war mir nicht sicher, ob ein positiver Schwangerschaftstest und gleichzeitig keine Feststellung der Schwangerschaft durch den Arzt möglich, als Beweis für das Wissen um die Schwangerschaft gilt. Uriah du bist so was von überheblich manchmal und von dir überzeugt, dass es schon unangenehm ist. Vor allem gehst du die Leute heftig an, unterstellst Betrug, nur weil du irgendwas in Fragen oder Antworten reininterpretiert. luvi


Mitglied inaktiv

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Das hier ist ein Expertenforum. Wenn du so wenig Kenntnisse zum Mutterschutzrecht hast, bist du hier falsch in diesem Forum. Rätselraten und Mutmaßungen helfen doch niemandem weiter. Sorry, und für deine posts hier wäre eigentlich eine Entschuldigung angebracht.


Mitglied inaktiv

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*Rätselraten und Mutmaßungen helfen doch niemandem weiter* deine aber schon oder???? was bist DU eigentlich für ein experte, dass DU hier mitlabern "darfst"??? DU solltest dich entschuldigen. und nicht nur einmal!


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