Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minijob, Kündigungsfrist in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Minijob, Kündigungsfrist in Elternzeit

Sternchen1983

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Guten Tag, Frau Bader. Wie sind die Kündigungsfristen? Besteht die Möglichkeit auf eine Abfindung? Vollzeitstelle als MFA, Vertrag von 2006.(Tarifvertrag) 31.12.2021 Geburt meiner Tochter. Elternzeit habe ich für 3 Jahre beantragt, mit AG besprochen. Auf Wunsch des AG,  habe ich einen Minijob im August 22 im Betrieb angetreten. Im Dezember 2023, habe ich meinem AG erklärt, dass ich im Herbst/Winter, dort halbtags arbeiten möchten ( nur vormittags). Im Sommer 21 wurde einen MFA ( nur für vormittags eingestellt.) AG sagte mir im Januar 24, es nicht aus betrieblichen Gründen nicht möglich, mir eine vormittags Stelle anzubieten und ich möge mir für Herbst//Winter 24, eine neue Arbeitsstelle suchen. Gruß Sternchen1983        


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt keinen Anspruch auf Abfindung. Diese wird gezahlt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Beendigung des Vertrages versüßen will. In Ihrem Fall ist es jedoch so, dass Sie den Arbeitsvertrag nicht erfüllen können. Von einer Abfindung würde ich deshalb nicht ausgehen. Die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag oder aus § 622 BGB. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Du hast kein Recht auf Abfindung,vdu kannst deinen Arbeitsvertrag von vor der Geburt deines Kindes nicht erfüllen also musst du kündigen


Himbeere2008

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Warum Abfindung? Nach der Elternzeit lebt dein alter Arbeitsvertrag in Vollzeit wieder auf. Wenn du diesen nicht erfüllen kannst, musst du kündigen. Kündigen kannst du fristgerecht zum Ende der Elternzeit oder auch früher, falls du woanders arbeiten möchtest. Die Kündigungsfrist findest du in deim Arbeitsvertrag.


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