Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung wegen fehlender Kinderbetreuung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kündigung wegen fehlender Kinderbetreuung

Inimaxi

Beitrag melden

Hallo, Ich möchte mir nach der Elternzeit eine neue Stelle suchen. Meine vorherige Stelle ist nicht mit den Betreuungszeiten in der Krippe kombinierbar. Kann ich vom Arbeitgeber eine Kündigung verlangen, um eine Sperre beim Arbeitslosengeld zu umgehen, falls sich nichts Neues ergibt? Oder ist die fehlende Betreuung mein Problem und ich muss kündigen? Wann müsste ich das dem Arbeitgeber und dem Arbeitsamt mitteilen? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie müssen kündigen, da Sie ja den Vertrag nicht mehr erfüllen können. Mglw werden Sie nicht gesperrt. Liebe Grüße NB


chrissicat

Beitrag melden

Wenn du nicht arbeiten kannst wegen fehlender oder unpassender Kinderbetreuung, dann musst DU kündigen. Das ist nicht das Problem des Arbeitgebers. Alternativ könntet ihr einen Aufhebungsvertrag schließen. Einen Unterschied für das Arbeitsamt wird das aber nicht machen. Dem Arbeitsamt musst du das spätestens 3 Monate vor Ende deines Arbeitsverhältnisses mitteilen. Wenn du zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest, dann hast du ebenfalls eine Frist von drei Monaten einzuhalten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich stellen uns die Frage, ob der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen kann, wenn man kurzfristig aufgrund fehlender Kinderbetreuung nicht zur Arbeit erscheinen kann. Die Krippe informiert zwar frühzeitig über Schließungstage, jedoch sind die Arbeitskollegen nicht immer kooperativ und nehmen zwecks Urlaubsabsprac ...

Hallo, Ich möchte mir nach der Elternzeit eine neue Stelle suchen. Meine vorherige Stelle ist nicht mit den Betreuungszeiten in der Krippe kombinierbar. Kann ich vom Arbeitgeber eine Kündigung verlangen, um eine Sperre beim Arbeitslosengeld zu umgehen, falls sich nichts Neues ergibt? Oder ist die fehlende Betreuung mein Problem und ich muss kündi ...

Hallo Frau Bader, Ich hoffe,dass ich mit meinem Anliegen bei Ihnen richtig bin. Leider muss ich etwas ausholen. Ich habe mich vom Vater meines Sohnes getrennt und bin auf Wohnungssuche für meinen Sohn und mich. Meine Elternzeit endet am 21.03.2019 . Meinen bisherigen Job würde ich für 25h/Woche weiter ausüben können, das Problem liegt darin,das ...

Hallo, ich 31, alleinerziehend bin krankenschwester in der Zeitarbeitsfirma welche deutschlandweit vertreten ist und mehrer Standorte hat. Ich bin aktuell in Elternzeit bis Juli. Jetzt ist es so, das ich Februar weiter wegziehen werde nach Herford dort wäre der Standort Bielefeld dann für mich zuständig. Als ich das erste Mal nachfragte Sag ...

Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit vier Jahren in meiner aktuellen Firma und hatte bisher einen Vertrag für mobiles Arbeiten. Leider hat sich die interne Arbeitsrichtlinie geändert, sodass ich nun ins Büro kommen muss. Ich habe meinem Abteilungsleiter mitgeteilt, dass mein Sohn unter einem Jahren alt ist und ich noch stille, weshalb ich nicht i ...

Hallo, Ich arbeite in einem Betrieb für Gartengestaltung und Floristikgeschäft und bin dort als Floristmeisterin angestellt. Zurzeit befinde ich mich in Elternzeit, der Floristik Betrieb wird in ein paar Monaten geschlossen, somit fällt mein Arbeitsplatz weg. Zu dieser Zeit befinde ich mich immer noch in Elternzeit und beziehe Elterngeld. ...

Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung  

Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...

Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freund ...

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...