Eve131
Guten Tag Frau Bader, unser Sohn ist nun 12 Monate alt, seit Montag läuft die Eingewöhnung in der Krippe - diese war keine meiner Wunschkrippen und ist ziemlich weit von uns entfernt (30 Min. zu Fuß - auch wenn dies im „Toleranzbereich“ liegt, finde ich das dich sehr weit). Wir wohnen mitten in der Innenstadt einer Kleinstadt, umringt von 3-4 Kinderkrippen, unsere Krippe ist jedoch im Industriegebiet. Nun sind wir erneut „freudiger Erwartung“ und bekommen im Juli unser 2. Kind. Ich bin sehr unzufrieden mit der Entfernung zur Krippe und der Tatsache, dass es keine meiner Wunschkrippen ist. Als wir die Zusage für die Krippe erhielten dachte ich „zur Zeit muss man froh sein überhaupt einen Platz zu bekommen“. Doch alle bekannten um mich herum haben ihre Wunschkrippen bekommen. Zur Kündigungsfrist steht im Vertrag steht 3 Monate zum 31.07., besteht dennoch irgendwie die Möglichkeiten außerordentlich zu kündigen? Evtl mit der Schwangerschaft zu argumentieren und somit den Platz frei machen für eine arbeitende Mutter? Auch die Kündigungsfrist finde ich sehr lange. Beste Grüße Eve
Hallo, 1. Einen wichtigen Grund, der zur Unzumutbarkeit führt, kann ich nicht erkennen - mit der fristlosen Kündigung wird es eher mal nichts 2. Fragen Sie nach, ob eine einvernehmliche Aufhebung möglich ist - normalerweise gibt es Wartelisetn. 3. Infos finden Sie auch hier: https://www.t-online.de/leben/familie/kleinkind/id_77018136/bgh-urteil-eltern-muessen-kita-kuendigungsfristen-einhalten.html https://www.ferner-alsdorf.de/zivilrecht/verbraucherrecht__kindergarten-vertrag-kuendigung-agb-kita-kiga__rechtsanwalt-alsdorf__5821/ 4. Ich würde mal nicht davon ausgehen, dass Sie bei einer Kündigung wieder in den vorherigen Verteiler rutschen - die Gemeinde hat ihr Nötges getan, der Anspruch ist erlischt. Liebe Grüße NB
mellomania
das problem ist, dass du den betreuungsplatz an sich verwirkst wenn du kündigst. ich würde an deiner stelle erstmal mit den nähergelegenen krippen sprechen und dann nahtlos übergehen. oder möchtest du ihn dann zuhause bei dir haben? hast du dir das gut überlegt?
Eve131
Hallo mellomania, hier gibt es eine zentrale Anmeldestelle für die Krippen, das heißt man kann sich nicht direkt bei den Krippen bewerben. Das neue Krippenjahr startet zum 01.08. und natürlich kann ich mir vorstellen meinen kleinen bis dahin zu Hause zu behalten. Liebe Grüße
Mitglied inaktiv
Für was hast du denn einen Krippenplatz, wenn du doch jetzt selbst betreuen kannst?
Eve131
Als wir uns für den Krippenplatz beworben haben (Feb. 2019) war ich noch nicht schwanger und auch nicht als man und den Platz angeboten hat (Juni 2019).
Mitglied inaktiv
Ja das ist mir klar, aber es liest sich so, das du den Platz ja gar nicht brauchst, weil du nicht arbeitest.
Eve131
Da mein beruflicher Werdegang, Länge meiner Elternzeit und familiäre Unterstützung bei der Kindsbetreuung bei meiner obigen Frage keine Rolle spielen.
QueenMum
In der regel sind in der heutigen Rechtsprechung 3 Monate als angemessen zu sehen. In deinem Fall, wären es aber über 5 Monate, wenn du jetzt kündigst und wenn die Plätze so begehrt sind würde ich das Gespräch suchen. Ich mag mich irren, aber solche starren Fristen sind nicht mehr durchsetzbar denn die Lebensumstände können sich immer ändern.
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