Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankschreibung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankschreibung

Sonja_1

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Guten Tag, nach 6 Wochen krankgeschrieben rutscht man ja ins Krankengeld. Gilt das für die gleiche Krankheit oder ist auch schon ein Schwangerschaftsbezug für die 6 Wochen relevant? D.h. wenn ich aus verschiedenen Gründen krankgeschrieben werde, aber die Krankheit mit der Schwangerschaft zu tun hat, rechnet man das nicht zusammen? Danke und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, ob auf der AU-Bescheinigung der Schlüssel für Schwangerschaft mit draufsteht. Dann wird es addiert. Wenn die Krankheit mitd er Schwangerschaft zu tun hat, wird dies der Fall sein. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Nein.. Auch wenn die Krankheit schwangerschaftsbedingt ist, zählen die 6 Wochen Du kannst aber monate mit Krankengeld, die das Einkommen gemindert haben, beim Elterngeld ausklammern lassen. Diese Monate werden durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt


Sonja_1

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D.h. jede Krankheit zählt für sich? Wenn ich 2 Wochen wegen Übelkeit und später 4 Wochen wegen Blutungen krankgeschrieben werde, zählt man das nicht zusammen?


Mitglied inaktiv

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Das kommt auf die codes an. Und es muss mind. 1 Tag dazwischen sein. Steht was mit *Schwangerschaft " wird es tricki... Ein normale AN hat ja auch pro Krankheit seine 6 Wochen Lohnfortzahlung pro Krankheit. Z.b. Grippe, dann Fuß gebrochen so als Beispiel


Mitglied inaktiv

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Hier hat Frau Bader ähnlich geantwortet: Posting: "Krankschreibung mit Unterbrechungen und Krankengeld Hallo, Sie bekommen pro Krankheit sechs Wochen Lohnfortzahlung. Wenn aber auf den Krankmeldungen auch der Diagnoseschlüssel ICD-10-GM-2019 > O00-O99 steht, wird es addiert, da es alles zu der Problematik "Krankheit in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett" Liebe Grüße NB"


drosera

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Andererseits braucht man ab 6 Wochen die Zuordnung zur Schwangerschaft, sonst kann man die Zeit des Krankengeldbezugs nicht aus der Berechnung des Elterngeldes ausklammern....


Mitglied inaktiv

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Schwangerschaftsbedingte Erkrankungen wie Übelkeit, Blutungen, vorzeitige Wehen, u.ä. zählen zum selben Diagnoseschüssel, soweit ich weiß.


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