Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankmeldung nach Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankmeldung nach Elternzeit

SabineKro

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Guten Tag, Nach 2 Jahren Elternzeit endet diese am 20.01.2024. Ich habe ja dato immernoch nichts von meinem AG gehört… Nun bin ich in der Zwischenzeit erkrankt(genaue Diagnose steht noch aus es besteht der Verdacht auf LongCovid. Das heißt ich werde in nächster Zeit nicht arbeitsfähig sein. Mein Hausarzt möchte mich krankschreiben und ich werde die Krankmeldung meinem AG einreichen. Besteht die Möglichkwit das er mich dann kündigt? Was mir in meinem Fall zugute kommen würde, da ich erstmal nach meiner Gesundheit schauen lassen muss und dann auch Arbeitslosengeld bekäme oder? Freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihr AG hat keine Pflicht, sich zu melden. Sie müssen den Vertrag ab dem ersten Arbeitstag erfüllen und Ihre Arbeitsleostung anbieten. Wenn Sie AU sind, muss dies dem AG vorzeitig mitgeteilt werden. Dann bekommen Sie den Lohn für 6 wo. Die Krankheit steht der Kündigung nicht entgegen, es gelten die normalen Regeln. Liebe Grüße NB


Tini_79

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die Arge verlangen, dass du Kündigungsschutzklage erhebst. Man kann ja unbefristete MA nicht einfach so kündigen, wenn der Betriwb mehr als 10 MA hat. Außerdem bekommst du Alg nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst- eine AU würde ich nicht vorlegen.Also ob "dein Plan"...so aufgeht?


Ani123

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Wenn Sie nach der EZ AU sind bekommen sie erst 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach Krankengeld. Ihr AG kann bei der Krankenkasse eine Prüfung des Falls beantragen, insofern er begründet darlegen kann, dass sie nicht krank sind. Z. B. bei fehlender Kinderbetreuung kann er behaupten, dass sie deswegen AU sind. Ihr AG kann sie deswegen nicht kündigen. Macht er es trotzdem sollten sie innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. Ein Gespräch beim Anwalt vorher kann helfen. Dieser kann z. B. Kontakt zum AG aufnehmen und öfters kommt es dadurch dazu, dass der AG eine Kündigung zurück immt. ALG1 mit AG können Sie erst beziehen wenn sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben. Das ginge dann für max. 12 Monate, insofern durchgehend AU. Ich wünsche Ihnen, dass es nicht soweit kommt. Wie lange ist die Coronainfektion her?


SabineKro

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Hallo,  vielen Dank schonmal. Das heisst wenn ich einverstanden bin kann mein AG mich trotz AU kündigen?  lg 


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