Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankmeldung Beamter

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankmeldung Beamter

Nikos

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Guten Tag, mein Mann ist im Lehramt tätig und bei der LVR angestellt.Die Beihilfe macht Teilzahlungen. Er ist Beamter. Nun liege ich als Ehefrau nach einer Kaiserschnitt Entbindung im Krankenhaus. Mein Mann muss sich um unsere 2,5 Jahre alte Tochter kümmern und ist Zuhause. Der Hausarzt weigert sich meinen Mann krank zu schreiben,da er nicht krank sei. Welche Möglichkeiten gibt es für uns..?darf der Arzt die Krankschreibung verweigern? Elternzeit kommt für uns derzeit nicht in Fragen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er ist ja auch nicht krank. Wenn Sie gesetzl. versichert sind, kann Ihre KK ihn evtl. als Haushaltshilfe einsetzen. Ansonsten kann ich keinen Anspruch erkennen, bin aber auch nicht der König des Beamtenrechtes. Liebe Grüße NB


cube

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Der HA handelt richtig - dein Mann ist ja nicht krank, daher keine AU für ihn. Kann er Urlaub nehmen? Wenn du längere Zeit Unterstützung benötigst, eine Haushaltshilfe beantragen?


KielSprotte

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Natürlich MUSS der Arzt die Krankschreibung verweigern! Dein Mann soll Urlaub nehmen, Überstunden abbauen oder was auch immer, aber nicht betrügen. Denn er ist ja nun wirklich nicht krank. Erkundigen könnt ihr euch noch nach Möglichkeiten der Haushaltshilfe (über deine Krankenkasse) und ob das auch dein Mann sein könnte. Aber so wie ihr euch das denkt, das geht gar nicht.


Ally79

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Ist das Kind in keiner Betreuung? Das ist mit dem Lehrerberuf doch super zu händeln. Über Nachmittagsunterricht lässt sich mit Sicherheit reden. Wie fehlt er denn jetzt im Moment? Das mir der Nichtausstellung der Krankmeldung ist korrekt. Für die anderen Antworter: Nein, im Lehrerberuf gibt es keinen Urlaub. Aber er ist ja nur vormittags weg, da lässt sich doch bestimmt eine Lösung finden. Wir sind beide Lehrer und haben das nach beiden Kaiserschnitten immer problemfrei hinbekommen.


mellomania

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Was für euch in Frage kommt ist irrelevant. Arzt darf nicht Krankschreiben, da er nicht krank ist. Er soll Beurlaubung beantragen. Ez muss er eh nach Lebensmonaten nehmen und 7 Wochen im voraus beantragen.


Mamamaike

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Hallo, da ist in eurer Planung aber gehörig etwas schiefgelaufen. Eure Möglichkeiten: Verwandtschaft aktivieren, auf die Kulanz des Arbeitgebers hoffen, Haushaltshilfe bei der KK beantragen. Viele Grüße


bellis123

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Natürlich kann der Arzt nicht deinen Mann oder das Kind krank schreiben. Ich verstehe aber ganz und gar nicht was jetzt das Problem ist bzw. wie euer Plan war. Warum hat dein Mann keine Elternzeit beantragt? Das ist doch das normalste überhaupt, um die Frau nach der Entbindung zu unterstützen. Oder wenigstens Urlaub genommen. Ich kenne wirklich keinen Vater heutzutage der sich nach der Geburt keine Familienauszeit nimmt, egal mal in welcher Form. Und warum kann das Kind nicht in die Kita? Lehrer ist ja nun kein 60h-Job was mit normalen Kita-Öffnungszeiten nicht zu vereinbaren wäre.


mellomania

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Du kannst als Lehrer keinen Urlaub nehmen. Oder Überstunden abbauen. Er kann auf Kulanz hoffen und Beurlaubung aus familiären Gründen beantragen. Wer so plant rennt an die Wand wenn so kommt. Denn wenn diese Beurlaubung abgelehnt wird, müssen verwandte etc her. Er muss arbeiten. Sonst ist es dienstverweigerung. Das gibt mächtig Ärger. Bin schon als überrascht mit was manche Leute rechnen. Elternzeit kein Thema, tsts. Hätten sie das mal lieber gemacht


mamavonbaby

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Wir haben ihn als meine Haushaltshilfe laufen lassen. Nach der Geburt hast du anspruch auf 2 Wochen Haushaltshilfe, dazu muss dein Mann sich 2 Wochen Sonderurlaub nehmen und bekommt dann von deiner Krankenkasse den Verdienstausfall erstattet. (allerdings gibt es Höchstgrenzen, es kann also sein das ihr dann weniger Geld zur Verfügung habt.


Mugi0303

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Also mein Mann hat nach jeder Entbindung einfach 1 bis 2 Wochen Urlaub genommen. Das plant man doch vorher und sagt es auch vorher schon dem Chef. Natürlich ist er nicht krank und darf sich auch nicht krank schreiben lassen. Evtl. Käme noch Elternzeit in Betracht.


Mugi0303

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Sorry, gerade erst gelernt, dass man als Lehrer nicht Urlaub nehmen kann. Dann bleibt nur Beurlaubung ohne Bezüge aus familiären Gründen oder Verwandtschaft. Nach Kaiserschnitt ist man eigentlich Recht schnell wieder fit. Und ich war nur 4 Nächte im KH. Solle bald gelöst sein das Problem.


mellomania

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Das hätte alles vorher geplant werden können. Elternzeit, Beurlaubung (so nennt sich das). Einfach pro forma. Selbst wenn es nicht so gelaufen wäre. Aber jetzt ist er ungenehmigt ohne krankmeldung zuhause, das gibt Mächtig Ärger! Dienstverweigerung wird geahndet. Völlig blauäugig.


KatjaJ

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Was sagt denn die Schulleitung? Theoretisch sollten 2 Tage Sonderurlaub möglich sein…


mellomania

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Wenn vorher geklärt, möglich. Aber einfach daheim bleiben...


KielSprotte

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Zu den Antworten "kein Urlaub möglich": zwei Freundinnen von mir sind auch verbeamtete Lehrerinnen und von denen weiß ich, dass es seit Corona sehr wohl möglich ist - lt. denen der einzigste Vorteil, den Corona mit sich bringt. Wenn sie für Kollegen/innen einspringen, die krank sind, in Quarantäne o.ä. und deren Stunden übernehmen, können sie selbst später diese Vertretungsstunden abbauen, wenn bei Ihnen z.B. Kinder betreut werden müssen.


mellomania

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du kannst aber nicht sagen, nene elternzeit kommt nicht in frage, oh, frau braucht hilfe, ich lass mich krankschreiben, oh mist, macht keiner, ok ich bleib einfach so daheim. das ist das was nicht geht. und zu recht dem SL sauer aufstößt. da der vater nicht krank ist, kann er nicht einfach so ungenehmigt daheim bleiben. das muss man vorher alles klären und rechtzeitig beantragen. aber nicht so. und er hat auch einen corona grund wegen kinderbetreuung. denn das kind ist nicht in quarantäne wo es beteut werden muss, sondern weil mama eine kaiserschnitt hatte. die voraussetzungen sind völlig andere.


KielSprotte

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@mello: habe ich irgendetwas von dem was du schreibst gesagt bzw. geschrieben???? Wo steht, dass ich das Vorgehen gut finde o.ä. Ich habe gestern geschrieben, dass eine Krankschreibung natürlich Betrug wäre und Möglichkeiten aufgezählt - u.a. Urlaub bzw. Überstunden nehmen. Andere User waren dann der Meinung, dass es das nicht geben würde - daher mein Nachsatz, dass es u.U. sehr wohl möglich ist. Hätte man ja alles im Vorfeld klären können "Hallo Chef/Schulleiter, Frau Müller und Herr Schulze sind ausgefallen, soll ich dort Stunden übernehmen? Mein Frau erwartet demnächst unser 2. Kind, kann ich dann rund um die Geburt diese Vertretungsstunden abbauen". Aber deinen Erguss als Antwort auf meinen Text muss ich wohl nicht verstehen - oder?


mellomania

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wenn du es als erguss siehst, ok. es ist eine knappe zusammenfassung der uns bekannten situation. du schreibst was von corona und kinderbetreuung, was aber eben KEIN grund wäre. wenn der SL blöd will dann hat der mann ein problem! man muss das, wie auch du schreibst (das war nicht gegen dich gerichtet) VORHER!!! klären. die AP und der mann zäumen das pferd jetzt von hinten auf und wundern sich, dass das net klappt. er hat glück wenn es keinen ärger mit dem RP gibt. unerlaubtes fernbleiben vom dienst nennt sich das und das is nicht witzig. war aber einfach auf dich geantwortet, aber nicht gegen dich gerichtet.


luvi

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Es gibt aber auch Situationen, in denen vor der Geburt Sonderurlaub mit der Schulleitung nicht abgesprochen werden kann oder noch Elternzeit beantragt worden ist. Ich denke da an Frühgeburten mindestens 8 Wochen vor dem Termin. LG luvi


Schniesenase

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Hallo Nikos, das ist wirklich nicht gut gelaufen, hast Du ja sicher schon gemerkt. Hat Dein Mann in der Schule bereits die anstehende Geburt kommuniziert und Vereinbarungen dafür getroffen? Dann wäre jetzt der Moment, mit der Schulleitung zu kommunizieren und um Hilfe zu bitten. Ggf. muss er sehr zu Grabe kriechen, weil er nicht vorgesorgt hat, aber vielleicht kann er bereits angelaufene Überstunden abrechnen? 1 oder 2 Tage stehen ihm bei Geburt doch ohnehin zu, oder verwechsele ich da was? Ansonsten muss die Zeit, die er mindestens in der Schule sein muss, mit Fremdbetreuung (Familie, Haushaltshilfe, Babysitter etc.) überbrückt werden. Kommunikation ist jetzt alles. Natürlich kann er sich nicht krankschreiben lassen. Alles Gute für Dich, Baby und Familie! VG Sileick


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