Suzzie
Guten Abend, wie verhält es sich, wenn ich wegen Krankheit des Kindes eine Krankschreibung von der Kinderärztin bekommen habe, aber ich in diesem Zeitraum sowieso einen Tag frei zwecks Überstundenabbaus hätte? Wird dieser Tag genauso der Krankenkasse gemeldet und ich bekomme nur 70% Lohn? Ich würde diesen Tag ja dann auch von meinen 10 Tagen verlieren. Würden mir dann die Stunden wieder gutgeschrieben? Danke im Voraus.
Hallo, nach meinen Dafürhalten sind die Tage dann verfallen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn der AG bereits den Überstundenabbau für den Tag genehmigt hat, dann kannst du doch das Kind zu Hause betreuen ohne es über Kind-kank- laufen zu lassen.
Chrischan
Im öffentlichen Dienst ist es sogar so, dass genommener FAS bei Krankheit verfällt. Da führt kein Weg dran vorbei.
mellomania
und was ist FAS? meinst du freizeitausgleich? ich arbeite im ÖD, hier ist das nicht so. auf welcher Grundlage verallgemeinerst du? wer im urlaub krank wird oder bei Freizeitausgleich, bekommt das zurück , auch ohne krankenschein. verstehe deine Aussage nicht
sternenfee75
Ist bei uns auch so, krank im Urlaub gibt es die Tage wieder. Geplante Überstunden verfallen.
Chrischan
@Mellomania Welche Emailadresse? ;-P Hier noch die Quelle: https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2018/RdSchr_20180723.pdf?__blob=publicationFile&v=4
mellomania
als betreff stand deine emailadresse. das wurde von der redaktion wahrscheinlich geklärt getauscht was auch immer :-)
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