Doudou2020
Sehr geehrte Frau Bader! Ich bin derzeit schwanger mit meinem 1. Kind. Wie ist die Rechtslage? Hätte ich als freiwillig gesetzlich Versicherte (Angestellte Arbeitnehmerin) ein Anrecht während der Elternzeit inkl. Elterngeldbezug mich bei meinem Mann (ebenfalls freiwillig gesetzlich versichert, angestellter Arbeitnehmer) über die Familienversicherung beitragsfrei versichern zu lassen? Oder ist man als freiwillig gesetzlich Versicherte verpflichtet, sich in jedem Fall selbst zu versichern während der Elternzeit? Meine Krankenkasse konnte mir dahingehend keine vernünftige Auskunft erteilen. Sie teilten mir mit, die Anfrage kann erst dann geprüft werden, wenn ich die Dauer der Elternzeit bei ihnen einreiche, was ich jedoch erst machen kann und will, wenn das Kind da ist. Vielen Dank und herzliche Grüße
Hallo, theoretisch ist das möglich, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Liebe Grüße NB
Tigerblume
Deine Krankenkasse konnte Dir keine Auskunft geben??? Ohne Worte. Während der Elternzeit bist Du beitragsfrei krankenversichert.
Dojii
Sie ist freiwillig versichert, also ist sie eben nicht (!) beitragsfrei versichert in der Elternzeit. Deswegen möchte sie ja ggf. in die Familienversicherung ihres Mannes wechseln.
KielSprotte
Freiwillig gesetzlich gibt es nicht. Entweder du bist als AN gesetzlich versichert, oder beim Überschreiten der Einkommensgrenzen freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder eben privat versichert. Hier also die Unterscheidung: Bist du gesetzlich versichert, dann läuft die Versicherung während der EZ beitragsfrei weiter, oder bist du freiwillig versichert, dann mußt du weiterhin Beiträge zahlen. Aber freiwillig gesetzlich paßt nicht.
Tigerblume
Sorry,natürlich hat Dojii Recht, ich hatte nur "gesetzlich" gelesen. Ich staune dennoch, dass die Krankenkasse dazu keine Auskunft geben kann. @Doudou2020 Wenn Du außer dem Elterngeld keine Einnahmen hast, solltest Du Dich bei Deinem Mann familienversichern können.
Dojii
Klar gibt es den Begriff freiwillig gesetzlich. Man hat die Wahl, sich entweder privat zu versichern oder eben (weiterhin) freiwillig in einer der gesetzlichen KV. Selbst die Krankenkassen benutzen diesen Begriff in dem Zusammenhang, bspw. die AOK: https://www.aok.de/pk/rh/inhalt/freiwillige-versicherung-bei-der-aok-10/ "Bestimmte Personengruppen können jedoch nach dem Gesetz selbst entscheiden, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern." Das "freiwillig" bezieht sich einzig und allein auf das Wahlrecht, wie man sich versichert.
kleiner Löwe
Hallo, wir haben eine ähnliche Konstellation, beide angestellte Arbeitnehmer und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Wir sind noch nicht verheiratet. Unter anderem wegen der Familienversicherung heiraten wir jetzt. Es ist so, dass du während des kompletten Elterngeldbezuges (ohne Arbeit in Elternzeit) dich bei deinen Mann familienversichern lassen könntest. Allerdings ist den Krankenkassen der Aufwand für den begrenzten Zeitraum zu aufwändig, so dass du weiterhin bei deiner Krankenkasse bleiben kannst, aber beitragsfrei. Hier reicht einfach der Anspruch auf Familienversicherung. Schau mal hier auf der Seite der AOK, da gibt es weiter unten auch einen Hinweis auf die gesetzliche Regelung des Spitzenverbandes der GKV (Paragraph 8 Abs. 6). https://www.aok.de/pk/uni/forum/eltern-kind/beitrag-waehrend-elternzeit-eltern-beide-freiwillig-versichert/1/ Frage doch nochmal bei deiner Krankenkasse nach. Vielleicht hattest du nur den falschen Bearbeiter dran.
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