Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

freiwillig gesetzlich versichert in der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: freiwillig gesetzlich versichert in der Elternzeit

AnLu89

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Hallo, mein Mann und ich sind beide freiwillig gesetzlich versichert, in unterschiedlichen Krankenkassen. Ist es richtig, dass man in diesem Fall in der Elternzeit seinen KK-Beitrag selber bezahlen muss? Wäre es anders, wenn wir in der gleichen Krankenkasse versichert wären? Besten Dank und viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich denke nicht, dass es an der Verischerung liegt. Freiwillig versicherte müssen in der EZ selber die Beiträge zahlen.Wer verheiratet ist, kann in die – kostenlose – Familienversicherung wechseln.Ich wüsste nicht, warum es hier nicht gehen sollte Liebe Grüße NB


Rotkehlchen

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Ob ihr beide in der gleichen Krankenkasse versichert seid, spielt für die Frage der Beitragsfreiheit/Beitragspflichtigkeit keine Rolle. Entscheidend ist in deinem Fall, dass ihr beide freiwillig GKV-versichert seid und du daher auch in dem Falle, dass du nicht freiwillig GKV-versichert wärst, nicht in die Familienversicherung (Paragraf 10 SGB V) könntest. Das ginge nur, wenn dein Mann Pflichtversicherter wäre.


Rotkehlchen

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Sorry, ich glaube die Antwort war voreilig. Familienversicherung scheint auch bei freiwillig Versicherten möglich zu sein.


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