Stella0606
Hallo, mein Sohn (15 Monate) ist seit Freitag in der Kinderklinik und ich bin mit ihm stationär aufgenommen worden. Wir werden voraussichtlich noch eine weitere Woche dort bleiben müssen. Das Krankenhaus kann mir nur eine Aufenthaltsbescheinigung ausstellen mit erstmal offenem Ende, jedoch keine richtige AU für krank mit Kind. Hierfür soll ich mich an meinen regulären Hausarzt wenden. Mein Arbeitgeber bezahlt die ersten zwei Krankheitstage bei Kindkrankheiten mit vollem Lohn, den Rest wird die Krankenkasse übernehmen (max. 10 Tage / Jahr) Jetzt wären meine Fragen: 1. Genügt die Aufenthaltsbescheinigung zur Abrechnung oder können Krankenkasse und /oder Arbeitnehmer eine AU für krank mit Kind vom Kinderarzt verlangen ? 2. Gibt es gesetzliche Vorschriften, ob und wieviel der Arbeitgeber bei krank mit Kind Tagen übernehmen muss ? Kann er sich bei einem Krankenhausaufenthalt weigern, die ersten zwei Tage zu übernehmen, sodass man gleich von der Krankenkasse das Geld bekommt, obwohl er ansonsten für die ersten zwei Krankheitstage aufkommt ? 3. Wie hoch ist der Prozentsatz des Lohnersatzes von der Krankenkasse ? Liegt er ab dem ersten Geltungstag bei weniger als der eigentliche Lohn ? Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort. Viele Grüße Stella0606
Hallo, wenn die Mitaufnahme einer Begleitperson aus medizinischen Gründen erforderlich ist und das Krankenhaus dies auch so bescheinigt, erfolgt die Erstattung des Verdienstausfalls der Begleitprson nicht über § 45 SGB V (Kinderkrankenpflegegeld), sondern als Nebenleistung der Mitaufnahme nach § 11 Absatz 3 SGB V. Liebe Grüße NB
Stella0606
Hallo Frau Bader, ich habe noch eine Frage vergessen: 4. Bis wann müsste ich die AU bei Krankenkasse / Arbeitgeber vorlegen ? Reicht für die Übergangszeit erstmal die Aufenthaltsbescheinigung vom Krankenhaus und sobald wir entlassen wurden, hole ich mir eine abschließende AU mit Start- und Enddatum vom Kinderarzt ? Oder kann der Arbeitgeber zwischendurch schon eine AU verlangen und ich hole dann nochmal eine Abschluss AU ? Danke & viele Grüße Stella0606
Colien07022004
Hallo, bist Du als Mutter mit aufgenommen bekommst du 100% des Gehaltes und es zählt nicht zu den klassischen Kindkranktagen dazu. Es reicht eine Bestätigung vom Krankenhaus für den Arbeitgeber. LG
ALF0709
Wir waren (s. unten) auch im KH und es wurde uns gesagt, dass es zu den 10 Kindkranktagen zählt.
Colien07022004
Unsere Tochter ist chronisch krank, wir waren dieses Jahr wochenlang im Krankenhaus, es zählt bei uns nicht dazu!
ALF0709
Dann hast du einen netten AG. Es gibt § 616 BGB. Der besagt, dass bei Kinderkrank immer der AG zahlen kann und nie die KK. Aber im Normalfall zählt zu den 10 Kindkranktagen auch ein KH-Aufenthalt. Schau z.B. mal auf die Internetseite der TKK. Da ist es ausführlich beschrieben. P.S. Unsere Tochter ist auch chronisch krank, hat SBA mit 50 % und Mz. H.
Colien07022004
Aber im Krankenhaus wird man als Begleitperson aufgenommen und erhält 100% Lohn. Ich mach mich gern schlau, war aber in dem Punkt wirklich sehr sicher. LG
ALF0709
Ja, auch das steht bei der TKK. Du bist Begleitperson und erhält KG von der KK. Leider, ich hätte es auch gerne anders. Zumal wir jetzt auch wahrscheinlich alle 6 Wochen ins KH müssen für 2 Tage. Wenn dein AG die Lohnfortzahlung leistet, ist das sehr nett von ihm, aber gesetzlich ist das nicht.
ALF0709
Nach Frau Baders Antwort waren wir sofort bei der KK und haben die Bescheinigungen des KH abgegeben. Auch der Mann dort hat uns bestätigt, dass mein Mann den Nettoausfall bekommt und es nicht zu den Kindkranktagen zählt. Ich danke euch für die Auskunft. Wie gesagt, wir mussten das noch nicht in Anspruch nehmen und *holzklopf* hoffen, dass wir es so oft auch nicht wieder müssen.
Colien07022004
Puh, ich hab mich echt gewundert! LG
ALF0709
das erzählt einem ja auch keiner. Hätten wir das gewusst, hätte ich mich vor 5 Jahren auch mit stationär aufnehmen lassen. Meine Tochter war damals 9 Wochen im KH und ich hab Urlaub, Überstunden und unbezahlten Urlaub nehmen müssen, damit ich auch dort bin (ging um Leben und Tod, wir mussten beide dableiben). Mein Mann hatte damals keinen Job und er wurde mitaufgenommen. Die Bescheinigungen die wir diesmal für AG und Liegebescheinigung bekommen haben, haben wir damals aber auch nicht bekommen.
Colien07022004
Wir haben auch das Problem. Wochenlange Krankenhausaufenthalte und immer dieses blöde Gefühl, ob man abgesichert ist. Man kann nicht alles wissen :-) aber du hast mich kurz aus dem Konzept gebracht und ich musste wirklich grübeln... Nun weißt du das und kannst, ich hoffe natürlich nicht, bei einem erneuten KH-Aufenthalt deines Kindes, ganz entspannt mitkommen. LG :-)
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