Natascha0815
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meiner Frage helfen. Aufgrund der Trennung vom Ehemann ziehen mein Sohn und ich zum nächsten Monat in eine andere Ortsgemeinde unserer Verbandsgemeinde. Laut Telefonat mit der neuen Kita wurde mir gesagt, das man unserem Sohn erst zum Mai nächsten Jahres einen Kita-Platz zur Verfügung stellen könnte. In unserer alten Kita wurde uns gesagt, das sein Kita-Platz bei Umzug wegfällt. Mein Sohn wäre in diesem Fall etwas über ein halbes Jahr zuhause (ich bin Teilzeit, der Papa Vollzeit berufstätig). Mein Sohn ist in der Eingewöhnung und hier hatten wir bereits einige Probleme (haben erst im April einen Termin in einem sozialpädiatrischen Zentrum). Deshalb fände ich es eher kontraproduktiv ihn solange zuhause zu behalten. Können Sie mir sagen ob eine Möglichkeit besteht, das unser Sohn den Platz in seiner alten Kita behalten kann? An wen müsste man sich wenden (irgendwie kann mir in diesem Fall keiner weiterhelfen). Vielen Dank vorab und mit freundlichen Grüßen
Hallo, ich verstehe den Unterschied zwischen Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde nicht. Wenn Sie ihn eine neue Gemeinde umziehen haben Sie Anspruch auf einen KiGa-Platz (ab dem ersten Geburstag). Und nicht erst im Mai. Schreiben Sie die Gemeinde an und setzen Sie eine Frist. Liebe Grüße NB
zweizwerge
Hmm, ich weiß nicht, ob das eine gute Option wäre, aber könnte der Sohn solange beim Vater gemeldet sein, wobei der Vater bereits vorab der Ummeldung im Mai zustimmt?
Mango123
Das mit dem gesetzlichen Anspruch klappt aber leider auch oft nur in der Theorie...aber ein Versuch ist es sicherlich wert. Was mir noch einfällt: Wenn dein Kind schon Unterstützung oder Abklärung im SPZ bekommt, wäre es evtl auch möglich über ein spezielles Kontingent beim Jugendamt einen Platz anzufragen. Das ist nur wahrscheinlich während des laufenden KiGa Jahres auch nicht ganz einfach....
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