Primel18
Hallo! Mein Kind (3 Jahre) hatte einen Kitaunfall. Es folgten Krankenhaus, OP, wochenlange Krankschreibung. Wir werden immer wieder von Freunden gefragt, ob wir die Kita verklagen werden. Aus meiner Sicht war der Unfall keine Verletzung der Aufsichtspflicht, die Krankenkasse zahlt unseren Lohn und laut Ärzten sollte alles ohne Folgeschäden verheilen. Somit kam mir eine Klage bislang nicht in den Sinn. Habe ich einen Denkfehler?? Herzlichen Dank!
Hallo, wenn keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt und somit auch kein Verschulden, besteht auch kein Schadensersatzanspruch. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Was ist denn genau passiert? Ist der Unfall z.B. auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht zurück zu führen? Oder von der Sorte "ich habe daneben gestanden, aber ist trotzdem passiert"?
roza_soza
Ist der Unfall der Unfallkasse gemeldet? Denn dann müsste die eigentlich sämtliche Kosten tragen und nicht die Krankenkasse und man ist bzgl Folgeschäden (falls doch je was auftreten sollte) deutlich besser abgesichert.
Berlin!
Was willst Du denn mit einer Klage erreichen? Wenn aus deiner Sicht schon gar keine Pflichtverletzung der Kita vorliegt, sind die Erfolgsaussichten einer Klage sehr fraglich. Die Kosten sind dann aber enorm. Ihr müsst nämlich wenigstens mit gerichts- und Anwaltskosten in Vorleistung gehen und müsst, solltet ihr verlieren, auch noch die Kosten der Gegenseite tragen.
Mitglied inaktiv
Wieso bezahlt die KK das. Bei meiner Tochter ihres Arbeitsunfall bezahlt die Unfallkasse alles, selbst unseren Verdienstausfall und die Fahrtkosten. Tochter war zum Zeitpunkt des Unfalls noch minderjährig. Sie hat sogar Schmerzensgeld erhalten.
cube
Was ist denn passiert? Und ja, sehe ich auch so: wenn du selbst gar keine Pflichtverletzung der Kita siehst, warum dann klagen? Nur, weil andere meinen, dass ihr das tun solltet? Ich finde, das ist eure Entscheidung bzw. Sichtweise des Unfallhergangs. Manche Menschen wollen halt einfach aus Wut über etwas klagen oder Rechthaberei - nach dem Motto "also ICH würde mir das ja nicht so einfach gefallen lassen". Ob das berechtigt ist oder nicht, darüber denken einige aus Wut oder was auch immer nicht nach. Ganz ehrlich? Wenn es für euch alles so gut ist und ihr selbst keinen Grund seht, jemanden verklagen zu müssen - dann lasst es auch. Und lasst die anderen reden - die sind nicht in eurer Situation.
Primel18
Es war ein Sturz aus 50 cm Höhe von einer Leiter eines normalen Kletterteils. Leider anscheinend blöd gelandet und richtig Pech gehabt. Und ja, sorry, die Unfallkasse zahlt (bei uns macht die Krankenkasse nur die Orga für die Unfallkasse). Wann kriegt man denn Schmerzensgeld? Wir sind zwar rechtschutzversichert, aber ich würde nicht klagen - es sei denn, man muss das zum Beispiel immer machen und kriegt Schmerzensgeld und ich weiß das nur nicht.
cube
Man muss niemals klagen. Man kann - man muss aber nicht. Passt zum bekannten Spruch: wo kein Kläger, da kein Beklagter :-) Schmerzensgeld gibt es, wenn es einen Verursacher gibt, der durch seine Nachlässigkeit/Fahrlässigkeit etc einen entsprechenden Schaden verursacht hat. Bspl.: mein Mann hatte einen Dooring-Unfall. Autofahrerin hat Türe geöffnet ohne zu gucken und er ist über die Türe vom Rad gestürzt. Inkl. Nähen, Schleudertrauma, Gehirnerschütterung. Dafür hat er dann neben Verdienstausfall auch Schmerzensgeld bekommen. Aber hier gibt es ja keinen Verursacher. Es scheint ein blöder Unfall gewesen zu sein. Unglücklich gefallen, ganz ohne das jemand seine Pflichten verletzt hätte. Im Grunde müsstest du also dem KiGa Fahrlässigkeit/Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen können und dann könnte es auch Schmerzensgeld geben. Aber MÜSSEN musst du gar nichts.
Mitglied inaktiv
Wir haben es der privaten Unfallversicherung übergeben Außerdem gab es einen Fehler in der Erstversorgung, worauf dann später eine OP folgen musste um die Stabilität im Gelenk zu Gewährleisten. Folgenlos ist es immer noch nicht.
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