Mamimama2021
Guten Tag Frau Bader, dadurch, dass wir noch hinnehmen wollten, dass unser Vorschulkind in der Kita gemobbt wird, haben wir uns beschwert und sind daraufhin ordentlich gekündigt worden. Meine Frage, ist es zulässig während des eingeschränkten Pandemiebetriebs zu kündigen? Die Kündigungsfrist fällt jetzt noch in die Zeit des Lockdowns und unser Kind geht z.Zt. nicht in die Kita. Für Ihre Antwort vielen Dank!
Hallo, ob die Kündigung wirksam ist, kann ich auf die Ferne nicht sagen. Das hängt von den genauen Hintergründen und dem Vertrag ab. Mit der Pandemie hat das auf jeden Fall nichts zu tun. Liebe Grüße NB
mellomania
wenn die kündigungsfrist normal eingehalten wurde, was soll dagegen sprechen? kindergarten ist nicht verpflichtend, so dass es ein vertrag ist, der ordentlich normal gekündigt werden kann. das hat mit der pandemie nix zu tun. versteh ich ehrlich gesagt nicht so.
Berlin!
Es kommt darauf an, was vereinbart wurde, sprich: wie lautet die entsprechende Vertragsklausel zur Kündigung? Ist der Träger privat oder öffentlich? Welches BL? Aber so oder so rate ich Euch, umgehend eine neue Betreuung zu suchen, und er Eure Tochter die Vorschule machen kann. Diese ist zwar keine Pflicht aber für die spätere Einschulung schon sehr zielführend.
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