Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kita Beitrag Nachzahlung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kita Beitrag Nachzahlung

Annalena1589

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Hallo Frau Bader, da mein Sohn seid August in die Kita geht fange ich nun wieder an zu Arbeiten. Im Vorfeld habe ich mich bereits beim Amt informiert wie es mit dem Kita Beitrag aussieht, dort wurde mir gesagt das wir mit einer Nachzahlung rechnen müsste sobald ich wieder arbeiten gehe. Derzeit müssen wir 107€ zahlen, sobald ich wieder arbeite würden wir eine Klasse höher eingestuft sprich 137€. Wie sieht das mit der Nachzahlung dann aus müssen wir nur die Differenz zu dem höheren Beitrag für die letzten Monate diesen Jahres zahlen (im Jannuar wird eh geprüft und wir werden neu berechnet)? Oder würden noch andere Kosten auf uns zukommen? Vielen Dank & liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann ich Ihnen nicht sagen. Das hängt vom Bundesland ab und von der Satzung ihres Kindergartens. Dort können Sie nachlesen. Ich denke, dass die Nachzahlung erst ab Zuverdienst greift. Liebe Grüße NB


Julisa

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bei uns in NRW ist es so dass das Jahreseinkommen für die EInstufung zu Grunde gelegt wird. Wenn du durch den Beginn deiner Tätigkeit das Jährliche EInkommen für die aktuelle EInstufung überschreitest musst du pro Monat den du nur 107,00€ gezahlt hast 20,00€ nachzahlen. Wenn du jedoch nur noch 2 Monate in diesem Jahr EInkommen hast ist es durchaus auch möglich dass du die Grenze nicht überschreitest dann bliebe es trotz EInkommen für dieses Jahr bei den 107,00€ du würdest dann wohl aber für das kommende Jahr hoch gestuft werden.Das alles hängt aber von deiner Gemeinde ab , an Hand welcehr Kriterien dort die Beträge gestaffelt sind.


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