PetitBonbon
Guten Tag, ich versuche mich kurz zu halten... Mein Mann und ich sind verheiratet. Er hat ein Kind mit in die Ehe gebracht und ich auch. Nun haben wir ein gemeinsames Kind.Patchwork also... Die Kindesmutter meines Stiefsohnes zahlt Unterhalt und geht arbeiten. Nun ist sie schwanger. Ob sie noch arbeitet wissen wir nicht. Muss sie trotzdem Unterhalt zahlen? In der Schwangerschaft und nach der Entbindung? Wie sieht es in der Elternzeit aus? Muss-sofern der Unterhalt reduziert wird- dies angekündigt werden? Mein Mann absolviert gerade eine Schulung und ich befinde mich ebenfalls und Elternzeit... Vielen Dank für Ihre Mühe
Hallo, das kann man schwer allgemein beantworten. Grds besteht dem älteren Kind gegenüber eine Obliegenheitspflicht/ gesteigerte Unterhaltspflicht . Aber der BGH sagt, man darf trotzdem EZ nehmen, wenn wirtschaftliche Gesichtspunkte oder sonstige Gründe von gleichem Gewicht, die einen erkennbaren Vorteil für die neue Familie mit sich bringen, im Einzelfall die Rollenwahl (das der Unterhaltspflichtige zu Hause bleibt) rechtfertigen. Ich habe das Urteil im Kopf, suche Ihnen aber gerne das Az. heraus, wenn Sie wollen. Liebe Grüße NB
PetitBonbon
Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung. Ich finde einer Mans steht auch Elternzeit zu, darum geht es mir nicht. Ich gehe mal nur davon aus, dass die dann wahrscheinlich nicht mehr selbst für den Unterhalt ihres Sohnes aufkommen kann aufgrund der Elternzeit Mutterschutz etc.?! Was passiert dann? Liebe Grüße und vielen Dank
misses-cat
Da der Kindsvater verheiratet ist bekommt er keinen Unterhaltsvorschuss. Bliebe Aufstockung mit Hartz vier, Kindergeldzuschlag oder Wohngeld
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