Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, leider habe ich mit der Suchmaschine keine passende Antwort auf diese Frage gefunden: Wir wohne mit unseren zwei Kindern (2,5 und 1 Jahr alt + Tageskind (1Jahr alt) in einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 4 Stockwerken und 16 Parteien. Heute wurde einfach so beschlossen (keine Eigentümerversammlung!), daß keine Kinderwägen mehr auf der Wohnetage stehen dürfen. Bedeutet das, daß ich jedesmal wenn ich mit den Kindern rauß will mir die zwei kleinen Kinder unter den Arm klemmen und mit dem Aufzug in den Keller fahren soll. Und wenn ich wieder kommen mit dem Aufzug wieder hoch, einkäufe und Kinder ausladen und dann den Kinderwagen wieder in den Keller abstellen soll? Ich kann doch die zwei Kleinen nicht alleine in der Wohnung lassen. Der Etagenflur ist sehr breit. Wenn ich den Wagen dumm stelle bleiben noch 70cm zum durchgehen platz. Ansonsten 140cm Platz! Der Wagen steht seit 2,5 Jahren dort und hat bisher nicht gestört. Erst jetzt wo noch mehr Kinder im Haus dazugekommen sind kommen die Mitbewohner auf so eine Idee das zu verbieten! Das kann doch nicht einfach so verboten werden, oder? Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen. Viele Grüße Rebecca
Hallo, Kinderwagen im Mietshaus Beim Streit mit dem Vermieter oder den Mitmietern, ob der Kinderwagen auch im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abgestellt werden darf, haben Kinderwagenbesitzer meist gute Chancen. Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete "Kinderwagenregelung", darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden. Und selbst, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung eine "Parkverbot" für Kinderwagen im Hausflur vereinbart ist, kann dieses Verbot unwirksam sein. Zum Beispiel dann, wenn niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird und / oder wenn der Mieter auf den Abstellplatz im Hausflur angewiesen ist, weil er / sie sonst den Kinderwagen mehrfach täglich einige Stockwerke hoch und wieder runter schleppen müßte. Quelle: Deutscher Mieterbund 2.Verbot zum Abstellen in der Hausordnung Mietern in den oberen Stockwerkes eines Mietshauses muß das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur im Erdgeschoß erlaubt werden, urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Ein Hausbesitzer hatte eine Mietpartei auf "Unterlassung des Abstellens ihres Kinderwagens in der Zeit von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens" verklagt. Das Gericht entschied dagegen, daß den im zweiten Stock wohnenden Mietern nicht zugemutet werden könne, den Kinderwagen "ständig über mehrere Treppen herauf- bzw. herunterzutragen". AG Frankfurt, 33 C 361/97-27 Quelle: Focus Online Gleiches wird analog bei Eigentum gelten,. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Bei euch gibt es einen Aufzug? Dann kannst du den Kinderwagen auch in den Keller stellen. Ein Kinderwagen darf nur im Hausflur abgestellt werden, wenn keine Fluchtwege versperrt werden. Außerdem stellen auch andere Mütter den Kinderwagen unten ab und müssen auch ihre Einkäufe (ohne Aufzug) mit Kind hochtragen...
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