Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergartengebühren bei Wohngeld und Kinderzuschlag?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergartengebühren bei Wohngeld und Kinderzuschlag?

Donald78

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Hallo Frau Bader,   Ich zahle neben dem Unterhalt noch die Kindergartengebühren zur Hälfte. Jetzt habe ich in einer gerichtlichen Anhörung erfahren, dass meine Ex, bei der unsere gemeinsame Tochter hauptsächlich lebt, Wohngeld und Kindergeldzuschuss bekommt. Muss sie dann überhaupt noch Kindergartengebühren zahlen?  Viele Grüße Donald


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann an pauschal nicht sagen. Es hängt vom Bundesland und von der Satzung ab. Liebe Grüße NB


Engels-Flügel

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Ja, bei Wohngeldbezug bekommt die einen Kindergartenplatz bezahlt, für den Bedarf besteht.  Je nachdem, wie sie arbeitet, einen Halbtags- oder Ganztagsplatz. Sollte sie aber einen Ganztagsplatz in Anspruch nehmen, aber nur einen Halbtagsplatz oder verlängerte Öffnungszeiten benötigen, muss die Differenz trotzdem privat gezahlt werden.  


Donald78

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Das Bundesland wäre Bayern. Welche Satzung meinen Sie?   Wo könnte man erfragen, wer denn nun eigentlich die Gebühren bezahlt? 


mamavonbaby

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Hast du die Ex mal gefragt? Vielleicht weis sie ja gar nicht das sie befreit werden könnte. Hier muss man der Kita ein schreiben vorlegen ( das bekommt man von der Wohngeldstelle/Kinderzugschlagstelle) automatisch mit zugesendet. Ohne diesen Zettel weis die Kita ja nichts vom Wohngeld/Kitabezug und erhebt weiterhin die vollen Gebühren.


Engels-Flügel

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Also hier in Baden-Württemberg, speziell im Rhein- Neckar-Kreis muss man einen Antrag ausfüllen und an das Landratsamt schicken. Dazu gehörende Unterlagen erhält man von der Einrichtung. Der Kindergarten stellt nicht für sie den Antrag, das muss man schon noch selber machen. Erst wenn das Amt die Zahlung bewilligt hat, legt man das Schreiben dem Kindergarten vor, dann erhält sie vorgestreckte Zahlungen zurück. Die Zahlungen werden bei uns nicht rückwirkend geleistet, sondern immer ab dem Monat in dem der Antrag eingereicht wird. Gleiches gilt für ein warmes Mittagessen.  Und mit dem Bundesland hat es nichts zu tun, da es vom Gesetz her so geregelt ist, das bei Wohngeldbezieher die Betreuungskosten nach Bedarf bezahlt werden, ebenso andere Teilhabe Leistungen. 


Cpt_Elli

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Engelsflügel hat recht, es gibt dazu eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung, s. hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__90.html Ergänzend hat jede Kommune ihre eigene Beitragssatzung. In einigen Städten/Landkreisen in Bayern sind die Elternbeiträge nach Einkommen gestaffelt, unter einer gewissen Grenze zählt man dann automatisch nichts.  Ich würde mich ans Jugendamt wenden und dort nach dem Prozedere machen. Die Einrichtung stößt die Beitragsbefreiung auf jeden Fall nicht an. 


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