Corie87
Schönen guten Abend, im Mai 2021 hat mein ExMann für unseren beiden Kinder den gesamten Unterhalt bezahlt. Am 07.05.2021 wies er mich darauf hin, dass erneut ein Kinderbonus im Mai ausgezahlt wird und er deswegen den Unterhalt im Juni kürzen wird, da er ja im Mai zu viel gezahlt hat. Ich habe für beide Kinder einen dynamischen Titel. Ich meinte darauf nur zu ihm wenn der Bonus im Juni kommt kann er es natürlich machen, da es sein recht ist, doch da der Bonus definitiv im Mai kommt ist es rechtswidrig. So hat er jetzt im Juni den Unterhlt gekürzt und ist der Meinung, dass das rechtens ist, da er mir ja vorab bescheid gegeben hat. Meine Frage ist ob er für Juni wirklich kürzen durfte? Liebe Grüße
Hallo, Nein, er darf nur in dem Monat kürzen, wo der Bonus tatsächlich gezahlt wird. Liebe Grüße NB
Romys-mama
Hey ich hatte gleiches Problem... Nein darf er nicht. Er darf nur in dem Monat kürzen in dem der Bonus ausgezahlt wurde, nachträglich geht das nicht. Viele Grüße
Mukkla
Frage: Es steht euch doch eigentlich nicht zu, wäre es nicht auch fair wenn ihr es abgebt? Ich meine Sie zahlen ja regelmäßig den euch zustehenden Unterhalt, da wäre es nur fair sich sozial zu verhalten und die Hälfte abzugeben.
MamaausM
Wenn bei getrennt lebenden Eltern der andere Elternteil den Mindestunterhalt oder mehr zahlt, wenn also der andere Elternteil seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind gerecht wird, dann darf der andere Elternteil die Hälfte des Kinderbonus in Höhe von 75 Euro von seiner Unterhaltszahlung im Auszahlungsmonat - in der Regel Mai - abziehen. Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung/faq-kinderbonus#:~:text=Wenn%20bei%20getrennt%20lebenden%20Eltern,Unterhaltszahlung%20im%20Auszahlungsmonat%20-%20in%20der
Romys-mama
Das kann man ja nicht einfach so pauschalisieren... Wenn das Kind beim Vater lebt und die Mutter nicht mal den Mindestunterhalt zahlt, das Kind zwei Tage im Monat hat und der Vater erhebliche Mehrkosten durch Corona hat, dann finde ich nicht, dass der Mutter eine besondere Zahlung zusteht- aber das ist nur meiner Ansicht... Sozial verhalten sich nicht alle nur weil sie regelmäßig den Unterhalt für IHRE Kinder zahlen... Viele Grüße
Corie87
Okay, so habe ich das auch gelesen. Doch er besteht darauf dass es geht. Laut Aussage vom Jugendamt aus unserem Landkreis. Mein Anwalt sagt etwas anderes. Das Bundesamt sagt auch, dass es nicht rechtens ist. Ob sozial oder unsozial ist eine andere Sache und immer von anderen Gegebenheiten wie was in der Gegenwart ist oder Vergangenheit war abhängig. Doch danke für die Informationen
lilly1211
Er hat seine Chance verpasst. Der Unterhalt vom Mai gilt als verbraucht!
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