Mitglied inaktiv
Ich habe eine Frage, in meiner Ehe krieselt es gewaltig, nun hab ich einen anderen Mann kennen gelernt und für den Fall, dass sich in nächster Zeit die Frage stellt, zu ihm zu ziehen, würde ich gerne vorher etwas wissen. Ein eventueller Umzug wären um die 400 km, geht das mit meinem Sohn (2 3/4 Jahre) so einfach, ihn dem Vater zu nehmen? Wie sieht es mit dem Unterhalt aus? Muss mein Mann zahlen? Kann es sein, dass bei einer eventuellen Scheidung, mein Sohn NICHT bei mir bleiben kann, auf Grund der Entfernung zum Vater? Alles bissl wirr, entschuldigen Sie bitte, aber ich muss das unbedingt wissen. Vielen Dank im voraus
Hallo, wenn Sie bis jetzt das Kind betreut haben, werden Sie auch weiterhin das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Bei einem Umzug wäre es jedoch sinnvoll, bei einem gemeinsamen Sorgerecht ein Einverständis zu erhalten. Sie erhalten aber für das Kind und auch für sich Unterhalt, wenn es zu einer Trennung kommt. Wenn Sie aber länger mit dem neuen Partner zusammenleben (2-3 Jahre) entfällt der Unterhalt für Sie) Gruß, NB
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Sehr geehrte Fau Bader, meine Tochter wurde jetzt 18 Jahre alt und müsste vom Kindsvater den sich geänderten Unterhalt einfordern. Das Jugendamt war schon tätig aber er will diesen Betrag nicht zahlen und hat sich von einem Anwalt beraten lassen. Nun will/muss unsere Tochter einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Da sie noch Schülerin ist u ...
Guten Tag, ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind wird Ende des Jahres 18. Ich erhalte derzeit UVG, schon mehrere Jahre da der Vater nicht zahlungsfähig ist. Das Kind ist in einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung bei der das anfallende Schulgeld, Fahrkarte usw von mir getragen wird. Wir erhalten derzeit UVG, Kigeld und Schülerbafög. Das Kind lebt ...