Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt/Kind/Umzug

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt/Kind/Umzug

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Ich habe eine Frage, in meiner Ehe krieselt es gewaltig, nun hab ich einen anderen Mann kennen gelernt und für den Fall, dass sich in nächster Zeit die Frage stellt, zu ihm zu ziehen, würde ich gerne vorher etwas wissen. Ein eventueller Umzug wären um die 400 km, geht das mit meinem Sohn (2 3/4 Jahre) so einfach, ihn dem Vater zu nehmen? Wie sieht es mit dem Unterhalt aus? Muss mein Mann zahlen? Kann es sein, dass bei einer eventuellen Scheidung, mein Sohn NICHT bei mir bleiben kann, auf Grund der Entfernung zum Vater? Alles bissl wirr, entschuldigen Sie bitte, aber ich muss das unbedingt wissen. Vielen Dank im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie bis jetzt das Kind betreut haben, werden Sie auch weiterhin das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Bei einem Umzug wäre es jedoch sinnvoll, bei einem gemeinsamen Sorgerecht ein Einverständis zu erhalten. Sie erhalten aber für das Kind und auch für sich Unterhalt, wenn es zu einer Trennung kommt. Wenn Sie aber länger mit dem neuen Partner zusammenleben (2-3 Jahre) entfällt der Unterhalt für Sie) Gruß, NB


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