jackiedesnoo
Hallo Frau Bader, Wir haben gerade folgendes Problem. Mein ex Mann zählt für unsere 17 jährige 272 Euro Unterhalt, Mindestunterhalt wäre ja 293. F< r die 13 jährige bezahlt er gar nix. Da bekomme ich UVG I. H. V 293 Euro. Heute sollte er Unterhalt überweisen, und er zählte 72 Euro. Hat jeweils 100 Euro pro Kind Kinderbonus abgezogen. Ich habe ihm darauf hingewiesen das er auf Grund des UVG nichts abziehen darf, auch die passende site des bmfsfj geschickt und ihm auch mitgeteilt das da er den Mindestunterhalt nicht leistet und die Kinder auch nicht zur 50 % hat er keinen recht hat das zu kürzen. Er meinte das treffe ja auf ihn nicht zu, er bezahle ja schließlich freiwillig Unterhalt, ohne Titel. Er, seine Aussage, würde es nur von eine offizielle Stelle wie das Jugendamt akzeptieren, wenn diese ihm Persönlich anschreiben würde, das er das nicht darf. Zu den Kindern schrieb er dann noch das er seinen Kinderbonus für die Tierarzt Rechnung des Hundes genutzt hat und das ja wichtiger wäre als das die Kinder den Bonus bekommen. Ausserdem, so seine Aussage, zieht er in Oktober auch 200 Euro ab. Die Rechnung leuchtet mir nicht ein. Vorallem weil die jüngere ja UVG bekommt. Was kann ich machen? Eine Einrichtung des Beistandschaft es habe ich ja erst nächste Woche, nur das wir ja auch auf die Unterhaltszahlung angewiesen sind. Vielen Dank.
Hallo, haben Sie denn mal klären lassen, was er so verdient und ob er mehr leisten könnte? Dann würde ich ihm Beine machen und den Unterhalt gerichtlich festsetzen lassen. Natürlich kann er nichts abziehen wenn er nichts zahlt. Und der UHV ist niedriger als der Mindestunterhalt. Der scheint mir tendenziell etwas unverschämt zu sein. Liebe Grüße NB
Felica
Dann ab jetzt zum JA oder Anwalt und dem Herren Beine machen. Würde da dann jetzt das komplette Procedere machen, also Unterhalt berechnen lassen und direkt den Titel in Auftrag geben. Wenn er ychon so schön drum bettelt.
Mitglied inaktiv
Mit welcher Begründung will er denn im Oktober 200€ abziehen. Es kommen doch nur 100€ pro Kind Ich würde das echt jetzt anwaltlich/beistandlich klären lassen.
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