Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderbetreuung wenn Mutter krank ist?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kinderbetreuung wenn Mutter krank ist?

Völligegal

Beitrag melden

Ich bin inzwischen das zweite Mal in diesem Jahr an Grippe erkrankt (Husten, Schnupfen, Fieber nachts...) generell bin ich niemand der schnell jammert. Ich bin Alleinerziehend und war mit der kleinen eigentlich von Anfang an allein. Deswegen bin ich es gewohnt Alltag und Probleme allein zu lösen. Von meinem Ex kam nie was. Auch nicht als wir noch zusammen gelebt haben. Jetzt habe ich das Problem dass meine Tochter auch einen Infekt hat und ich sie zuhause betreuen muss. Da stoße ich gerade an meine Grenzen. Sie ist unleidlich, Nähe suchend und in Abwechslung anstrengend gerade, ich bin einfach nur ko und total müde. Nachts will sie gerade unbedingt in mein Bett, sonst schreit sie. Wenn sie bei mir schläft kann ich aber nicht schlafen, weil sie sich andauernd wälzt und mich im Schlaf tritt. Ich komme also nicht zum schlafen und werde also auch nicht gesund. Ich würde gern die Kleine mal jemand für ein paar Stunden geben, damit ich wenigstens mal 2-3 Stunden schlafen kann. Es gibt aber grad niemanden. Freundinnen müssen arbeiten oder haben eigene Familie, meine Familie wohnt 500km weit weg. Es stellt sich mir nun echt die Frage, ob ich es von meinem Ex erwarten kann, dass er wenigstens mal ein paar Stunden auf die Kleine aufpasst. Er lehnt das ab und sagt er hat "Termine". Wir haben das geteilte Sorgerecht, was aber in der Praxis bei uns heißt, dass ich mich zu 100 Prozent kümmere und er nix macht. Dann braucht man ja auch das geteilte Sorgerecht nicht. Ich habe schon beim Jugendamt angerufen und die Situation geschildert. Die meinen man könne die Väter nicht zwingen. Aber wir Mütter müssen es doch auch immer schaffen, egal ob wir Termine haben oder krank sind. Das ist unfair und ungerecht! Wie kann es sein, dass der Staat sämtliche Verantwortung immer nur den Müttern aufbürdet und die Väter führen gelassen ihr schönes Leben?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der Staat ist ja nun mal nicht für Ihr Kind verantwortlich - das sind Sie. Und wenn ich mir vorstellen kann, wie aufreibend es ist, alleine ein Kind groß zu ziehen - leider kann mand en Vater in der Tat nicht zwingen. Und eine Haushaltshilfe wird es nur geben, wenn ein Arzt bescheinigt, dass Sie sich nicht um das Kind kümmern können. Liebe Grüße NB


Andrea6

Beitrag melden

"Der Staat" hat ja mit Kinderbetreuung zunächst mal nichts zu tun: Kinder sind (zum Glück) immer noch Privatsache, und deren Hege und Pflege die alleinige Pflicht und Verantwortung der Eltern. Inwieweit diese sich die Betreuung aufteilen, delegieren etc. liegt in deren Verantwortung. "Der Staat" kann, muß oder darf einschreiten, wenn das Wohl des Kindes in Gefahr ist, sei es durch unzureichende Pflege, Betreuung oder Behandlung oder andere Versäumnisse: die Eltern also ihren (tatsächlich gesetzlichen!) Pflichten nicht in ausreichendem Maße nachkommen. Über die Sinnhaftigkeit, ein gutes soziales Netz zu haben, muß sicher nicht diskutiert werden. Wenn Du Dich oder Dein Kind also durch Überforderung ernsthaft in Gefahr siehst solltest Du Dich um eine Haushaltshilfe, eine Krankenhauseinweisung etc. kümmern.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Was ist Deine konkrete Frage? Ob Du den unwilligen Vater zwingen kannst, das kranke an Dir klebende Kind zu betreuen? Nein. Eine Haushaltshilfe habe ich mit Säugling, Kleinkind und bestätigter Schweinegrippe nicht bekommen. Soziales Netz ist das A und O. Gute Besserung


MeineGüte

Beitrag melden

Ich muss Andrea zustimmen: Ruf beim Jugendamt an und lass dich zu einer Haushaltshilfe beraten. Oder lass dich ins Krankenhaus einweisen. Oder euch beide und du bist Begleitperson für dein Kind. Und für die Zukunft würde ich mir überlegen, ob der Kindsvater das Sorgerecht behalten soll... Wobei ein Prozess der das alleinige Sorgerecht einklagen auch nicht unbedingt einfach ist. Viel Glück und Gute Besserung!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

aber wie hilft einem denn da ein soziales Netz? Welcher Freund springt denn ein, wenn man an Grippe leidet und das Kind auch krank ist. Ich hätte niemanden gehabt außer meinem Partner. Meiner persönlichen Meinung nach sollten man einen Vater, der sein Kind nicht nehmen will den Unterhalt erhöhen, damit evtl. eine Haushaltshilft bezahlt werden kann. Geht leider nicht, ist mir klar, aber dann braucht man aber doch wirklich kein geteiltes Sorgerecht.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Freunde die ein Süppchen bringen, mal durchsaugen etc. So krank kann das Kind auch nicht sein wenn die Mutter es selbst dem unwilligen Vater geben will.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, ich bin zur Zeit in der Situation, dass ich so krank bin, dass ich meine Kinder, 9 Monate und 2,5 Jahre alt nicht selbst versorgen kann. Auch haben wir niemanden, der uns bei der Kinderbetreuung helfen könnte. Mein Arzt würde meinem Mann attestieren, dass ich zur Zeit nicht in der Lage bin die Kinder zu versorgen. Meine Frage i ...

Hallo Frau Bader, zweimal wöchentlich für je 2 Stunden finden BU mit meinem jüngsten Sohn(10 Monate) und dem KV statt.Laut Beschluss darf ich mich in dieser Zeit nicht weiter als 10 Minuten vom Träger entfernen um schnell wieder vor Ort sein zu können.Wenn der kleine krank ist muss ich ein Attest vorlegen(kam bisher einmal in 4 Monaten vor wege ...

Guten Tag, ich frage für meine Freundin, die sich aktuell in Elternzeit befindet. Die Elternzeit endet am 15.04. Sie bekommt noch Elterngeld. Ab dem 16. April hätte sie Teilzeit für 20 Stunden arbeiten müssen. Sie hatte aber einen Autounfall und wird jetzt erst mal eine längere Zeit krankgeschrieben. Sie kann ihre Tätigkeit somit nicht antre ...

Liebe Frau Bader, bitte lesen Sie einmal die fachliche Weisung zur Zumutbarkeit der Arbeit  Punkt 2.3 Kinderbetreuung/ Kindererziehung  https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-10_ba015846.pdf#page10   Ich denke es ist ganz klar beschrieben, dass eine Fremdbetreung von Kindern u3 stets eine freiwillige Sache ist und ein Rechtsa ...

Guten Abend Frau Bader, nach einjähriger Krankheit im Krankengeldbezug (Vertrag wurde im Jan 2024 nicht verlängert und hat dann geendet, 20 Std Vertrag) bin ich bald wieder arbeitsfähig (20 Wochenstd.) und beantrage ALGI. Als Alleinerziehende habe ich nur eine Kernzeitbetreuung meines Grundschulkindes (1.Klasse) bis 13.00 Uhr aber keine Sommerf ...

Hallo, der Vater meiner Tochter und ich leben getrennt. Unsere Tochter lebt bei mir und besucht ihren Papa recht häufig. Über den Umgang haben wir uns untereinander geeinigt. Es gibt also keine ganz feste Regelung oder gar einen Titel.  Ich bin Landesbeamtin und unsere Tochter ist deshalb beihilfeberechtigt und privat versichert. Ihr Vater i ...

Hallo,  meine Elternzeit endet Dez.24, jedoch mußte ich bei meinem AG kündigen, da wir 200km weg gezogen sind ( beruflich meines Mannes). Nun hatte ich am 13.9. Einen häuslichen Unfall und werde am 21.11.24 am Knie operiert und die AU läuft bis voraussichtlich Februar 2025. Die Agentur für Arbeit meint ich bekomme kein Arbeitslosengeld. Was kann i ...

Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...

Hallo.    folgende Situation, als mein Sohn (3j) am 09.12 - 13.12 krank wurde ist mein Partner mit ihm zum Arzt, dieser hat den kleinen direkt krankgeschrieben weil er eine schwere Hals Entzündung hatte.   ich selber war zu dem Zeitpunkt nur ein paar Tage vor errechneten Termin für das zweite Kind. Also konnte ich die Betreuung meines gr ...

Hallo. Frage zu kind krank. Ich arbeite 130 h im Monat. Meistens  8h pro Tag,aber auch mal 10h und auch mal Tage frei. Je nach Dienstplan.  Jetzt hatte ich kind krank. Ist es richtig das da nur der tagesfaktor 6h berücksichtigt wird und nicht meine geplante Zeit? Zb von 8 bis 16 Uhr -> 8h oder 21 Uhr bis 7 uhr ->10h  (Auf dem zeitkonto. ) ...