Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kind krank gleich Minusstunden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kind krank gleich Minusstunden?

Sonnenschein007

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Meine Tochter war krank und ich habe eine Bescheinigung vom Kinderarzt erhalten das ich mit ihr Zuhause bleibe. Das Geld habe ich von der KK erhalten, allerdings fehlen mir auf meinem Arbeitszeitkonto nun 10 Stunden da die Kind krank Tage mit null Stunden gerechnet wurden. Ist das so richtig?


Felica

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Ja, du hast doch das Geld von der KK bekommen, der AG hat dich im Gegenzug dafür unentgeltlich freigestellt. Für den Tag wurden keine Arbeitsstunden gutgeschrieben oder abgezogen vom AG.


Gucci75

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Wieso sollte das korrekt sein? Das Zeitkonto hat doch mit der Zahlung der KK nichts zu tun. Kindkranktage sind ja kein unentschuldigtes Fehlen; selbstverständlich muss die Arbeitszeit gebucht werden. Das passiert ja auch bei AN, die aus der Lohnfortzahlung herausfallen. Ansonsten hätten diese bei Arbeitsaufnahme ggf. ein immenses Minus auf ihrem Stundenkonto.


Mitglied inaktiv

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Die Tage müssen aus deinem Soll gestrichen werden, damit du tatsächlich unentgeltlich freigestellt warst. Hast du die Bescheinigung auch dem AG vorgelegt? LG Lilly


Felica

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Sie schreibt die Stunden wurden mit Null gerechnet, also nichts mit Minusstunden. Würden die 10 Std gut geschrieben werden, würde sie doppelt Geld bekommen, von den KK und vom AG. Das der AG also mit Null gerechnet hat ist völlig korrekt. Sie war nicht da, sie war unentgeldlich freigestellt, die Zahlung für den Zeitraum hat die KK übernommen. Nichts anderes passiert auch wenn man nach 6 Wochen ins Krankengeld rutscht. Würde der AG dagegen sie mit Anwesend buchen und die Stunden gut schreiben, würde das zeitkonto immer weiter ansteigen trotz Abwesenheit. Weiss nicht warum das nachteilig sein soll. Sie bekommt halt für den Monat die Stunden ausgezhalt abzüglich der 10 Std. Dies 10 Std die die KK ihr bereits ersetzt hat. Sie muss auch nichts nacharbeiten.


Gucci75

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und durch den Betreff an tatsächliche Minusstunden gedacht.


Mitglied inaktiv

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Wenn die Tage mit null Stunden Arbeit kontiert, aber die Sollarbeitszeit nicht geändert wurde, dann HAT sie dadurch Minusstunden. Es ist also nicht korrekt, die Tage mit 0 h zu buchen, wenn das Soll nicht geändert wurde. DAS ist der entscheidende Faktor. Ansonsten ist die Abrechnung Firmenspezifisch. Bei uns wird zB durchaus bei Krankheit die Ist-Stundenzahl gebucht, allerdings eben auf ein Buchungskonto "Krank" bzw "Kind krank". Dadurch müssen die Sollstunden auch nicht angepasst werden. LG Lilly


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