auf der Reise
Es gibt ja die Regelung, Schwangere dürften keine Überstunden machen. Zum Teil lese ich, Überstunden würden als "mehr als 8,5 Stunden Arbeitszeit / Tag" definiert, und kann das rechtlich nicht einschätzen. Was heißt das denn wirklich für Schwangere in Teilzeit-Tätigkeit - dürfen sie mehr als ihre übliche Stundenzahl arbeiten, sofern sie unter 8,5 Stunden täglich bleiben... oder wo liegt wirklich die Grenze? Und was passiert, wenn trotzdem länger gearbeitet wird - gilt das als "nicht angeordnet" (weil ja nicht erlaubt) und wird somit nicht angerechnet? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meine Frage diesmal beantworten - herzlichen Dank!
Hallo, das Mutterschutzgesetz, § 4, sagt: Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. Dies hat nichts mit der Frage zu tun, wie viel die Schwangere vertraglich täglich schuldet. Liebe Grüße NB
Berlin!
§ 4 MuSchG: Schwangere dürfen nicht mehr als 8,5 Stunden pro tag arbeiten. Egal, ov Vool- oder Teilzeit. Bei 8,5 h ist eben Schluss.
cube
Seit 2018 gibt es eine besondere Regelung zu den zulässigen Überstunden bei schwangeren Teilzeitkräften. Wer Teilzeit arbeitet, darf keine Überstunden leisten und so mehr arbeiten als vertraglich vereinbart (§ 4 Abs. 1 Satz 4 MuSchG). Überstunden müssen davon ab aber immer angerechnet werden und entsprechend vergütet bzw. in Freizeit ausgeglichen - ganz unabhängig von Schwangerschaft oder sonst etwas. Du selbst kannst die Überstunden aber ablehnen mit Hinweis darauf, dass du diese diese nicht machen brauchst/darfst. Der AG hat eine Fürsorgepflicht und darf dich eigentlich nicht zu Überstunden verpflichten bzw. müsste dich davon abhalten, diese zu machen. Im Tagesgeschäft heißt das aber eher, er soll dafür sorgen, dass du nicht ständig 1 Std oä mehr arbeitest. Machst du mal einen Tag in der Woche ne Stunde länger, wird da sicher keiner eine Fass aufmachen.
Berlin!
Überstunden sind immer vom AG angeordnet. Teilweise ist eine bestimmte Zahl Überstunden arbeitsvertraglich geregelt, manchmal zulässig manchmal nicht. Davon zu unterscheiden ist aber Mehrarbeit. Das gibt es zB bei flexiblen Arbeitszeitmodellen mit Gleitzeit und einer Wochenarbeitszeit. Ich muss, um auch 40 Stunden zu kommen, jeden Tag 8 Stunden arbeiten, plus Pause bin ich bei 8,5 Stunden Arbeitszeit. Arbeitszeit ist dabei nicht nur die Zeit, die vergütet wird sondern eben die Zeit, die ich Tätigkeiten im oder für den betrieb mache: Pausen, Umziehen etc.. Ich kann aber auch an 4 Tagen 10 Stunden arbeiten, mit Pause bin ich dann bei 10:45 Stunden. Die Zeit, die ich mehr arbeite, ist eben Mehrarbeit und gerade keine Überstunden. Schwangere können das dann aber nur im zulässigen Umfang,
auf der Reise
Vielen Dank allseits für die hilfreichen Antworten!!
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